Bisher hörte man selten von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzanlagen entlang von Verkehrswegen, obwohl das EEG dieselbe Vergütung vorsieht wie für Dachanlagen und das Potenzial beachtlich ist. Jährlich werden aufgrund gesetzlicher Auflagen hunderttausende Quadratmeter Lärmschutzwände und –wälle entlang von Straßen und Bahnstrecken in Deutschland gebaut. Die entsprechenden Flächen sind meist in staatlichem Besitz. Das zuständige Bundesverkehrsministerium ließ das Thema Photovoltaik allerdings links liegen (siehe photovoltaik 03/2009).
Doch etliche engagierte Behördenvertreter wie Markus Auerbach vom Referat Umweltschutz der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach ließen nicht locker. Sie versuchten, die Kombination von Photovoltaik und Schallschutz voranzubringen. Mit einem ersten Erfolg: Ende Mai fand auf Einladung der BASt ein Behördenseminar in München statt, auf dem der Entwurf für einen Planungsleitfaden zum solaren Schallschutz entlang von Verkehrswegen vorgestellt wurde. Das Bundesverkehrsministerium kündigte auf der Veranstaltung an, sich verstärkt in diesem Bereich zu engagieren und den Leitfaden als offizielles Dokument zu veröffentlichen, um den Straßenbaubehörden vor Ort eine Hilfestellung bei der Realisierung entsprechender Projekte zu geben.
Voran geht es auch bei der Fertigstellung einer 2,2 Megawatt starken Photovoltaik-Anlage auf einem Lärmschutzwall entlang der A 94 beim südbayerischen Töging. Vor kurzem wurde mit den Installationsarbeiten des zweiten Bauabschnitts begonnen.(Hans-Christoph Neidlein)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.