Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen neuen bundesweiten Ausgleichsmechanismus für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Damit soll die Festsetzung der Strompreise nach der Angebotsentwicklung vereinfacht werden. Ab 2010 sollen die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland das Verfahren über die Leipziger Strombörse EEX abwickeln. Es werde dann nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen geben, heißt es beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Er begrüßte den Beschluss des Bundeskabinetts, da die bisherige Wälzung in Zusammenhang mit der Abnahmepflicht von Ökostrom zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Stromvertriebe geführt habe. Ursache seien die Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlicher EEG-Stromeinspeisung gewesen. Die Prognosen wichen zumeist von den tatsächlichen produzierten Mengen ab. Diese physikalische Wälzung entfalle nun zugunsten einer finanziellen Wälzung. Alle Kunden zahlten somit zukünftig die gleiche EEG-Umlage als Beitrag zur gesetzlichen Ökostrom-Förderung.
Bislang seien die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt worden, hieß es beim BDEW weiter. Mit der Neuregelung würden vor allem kleinere und mittlere Firmen entlastet. Für die Besitzer von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ändere sich aber nichts. Der BDEW hatte bereits im Vorfeld der EEG-Novelle die Abschaffung der bisherigen Wälzung des EEG-Stroms verlangt. Die mit der Neuregelung verbundenen Einsparungen beliefen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Dieser Betrag soll nun nach dem Willen von Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) an die Verbraucher weitergeben werden.
Der Bundestag muss letztendlich über die Änderung des Ausgleichmechanismus entscheiden. Die Neuregelung wird aber voraussichtlich noch vor der Sommerpause beschlossen werden und soll dann ab 2010 in Kraft treten.(SE)
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