Beim Hamburger Landgericht ist eine erste Klage auf Schadensersatz gegen das Hamburger Solarunternehmen Conergy eingegangen. Grund sei unter anderem die verspätete Bekanntgabe von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen, die das Unternehmen gegen Ende des Jahres 2007 in eine schwere Liquiditätskrise führten, wie die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte mitteilte, die den Mandanten vertritt. Conergy habe bereits im Februar 2007 von den Lieferengpässen gewusst und habe somit absehen können, dass es zu Gewinneinbrüchen kommen werde. Diese Insidertatsachen seien aber erst in einer ad-hoc-Meldung vom 25. Oktober 2007 veröffentlicht worden, sagt Rechtsanwalt Klaus Rotter.
Aktionäre, die zwischen dem 01. Februar 2007 und jedenfalls 25. Oktober 2007 Aktien der Conergy AG gekauft haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn Conergy die Insidertatsachen sofort nach ihrer Entstehung veröffentlicht hätte. Diese Anleger können gegenüber dem Unternehmen nun auf Schadensersatz nach Artikel 37b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen.
Musterverfahren angestrebt
Weitere Klagen geschädigter Investoren würden derzeit vorbereitet, bestätigte die Kanzlei. Es werde aber ein Musterverfahren angestrebt. Wegen der großen Erfolgsaussichten hat sich die Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG gegenüber der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte bereit erklärt, die Kosten von gerichtlichen Vorgehen gegen eine reine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen. (SE)
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