Der Bundestag hat Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes mit Wirkung für den Gasmarkt beschlossen. Die für Photovoltaik und Windkraft relevante Gesetzesvorlage von SPD und Grünen ist in die Ausschüsse überwiesen worden.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen. Ausnahmen gibt es für Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Anlagen wie Agri- oder Floating-PV.
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft untersuchte netzdienliche und marktdienliche Effekte von Energiegemeinschaften. Im Ergebnis halten sie großes Potenzial, regionale Stromüberschüsse zu verteilen und die Strompreise für ihre Nutzer zu senken. Dadurch steigt auch die Akzeptanz für erneuerbare Energieanlagen. Damit das in seiner vollen Wirkung kommt, braucht es aber noch die entsprechenden Gesetze, trennscharfe Begriffsdefinitionen, Smart Meter und variable Netzentgelte.
In dem Entwurf ist unter anderem die Regelung vorgesehen, dass künftig ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen für Neuanlagen in der Direktvermarkung keine Vergütung mehr gezahlt wird. Zudem soll mit dem Gesetz eine Umstellung von Strommarktprodukten vollzogen werden.
Das Netzwerk für Quartierslösungen und Sektorkopplung erwartet wenig Auswirkungen durch das Urteil zum deutschen Begriff der Kundenanlage. Konkret abschätzen lasse sich dies aber erst nach Klarstellungen durch Bundesnetzagentur und Bundeswirtschaftsministerium. Unter Juristen gibt es auch skeptischere Einschätzungen.
Pünktlich zur Vertrauensfrage im Bundestag erinnert der BSW-Solar an die Ergebnisse einer Yougov-Umfrage vom November. Auch für drei Viertel der CDU/CSU-Wähler ist demnach Klimaschutz wichtig.
Das Projekt fiel in der Stadtvertretung von Malchin durch und wird vermutlich nicht mehr weiterverfolgt. In den Fachausschüssen waren die Pläne zuvor noch wohlwollend aufgenommen worden.
Die Europäische Kommission wird im einem umfassenderen Dokuments, das sich mit innovativen Technologien befasst, einen Leitfaden für die Agri-Photovoltaik veröffentlichen, wie die mehr als 1300 Teilnehmer der pv magazine Roundtables Europe 2024 erfuhren. Neben Agri-Photovoltaik ging es in den Session auch um Themen wie Qualität und europäische Produktion, Energiespeicher und Solarzellentechnologie.
Die bayerische Regierung hat die bestehende Regelung vereinfacht. Damit werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne Ausgleichsflächen ab sofort zum Regelfall. Gewisse Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein und Ost-West-Anlagen sind ausgenommen.
Die gerade an Standorten mit Photovoltaik-Anlage interessante Möglichkeit, die auch das Potenzial an dringend benötigten Flexibilitäten im Stromnetz erweitern könnte, ist im aktuellen Rechtsrahmen zwar möglich, aber schwierig umzusetzen.