Der US Federal Trade Commisson (FTC) hat am Donnerstag Tesla die kartellrechtliche Genehmigung für den Kauf von Solarcity erteilt und damit behördlich den Weg für die Übernahme frei gemacht. Die Kartellbehörden geben in der Regel grünes Licht, wenn zwei Unternehmen keine konkurrierenden Produktionslinien besitzen.
Es ist aber nicht die letzte Genehmigung, die Tesla braucht. Auch die Börsenaufsicht in den USA sowie die Aktionäre beider Unternehmen müssen dem Deal noch zustimmen. Tesla-Vorstandschef Elon Musk sowie die Solarcity-Gründer, Lyndon und Peter Rive, und weitere Führungskräfte von Solarcity werden bei der Aktionärsentscheidung nicht mitstimmen. Hintergrund ist die enge familiäre und geschäftliche Verbandelung zwischen den Unternehmen. So ist Elon Musk ebenfalls Mitgründer und Aufsichtsrat von Solarcity sowie der Cousin der Rive-Brüder.
Die Genehmigung durch die Kartellbehörde kommt inmitten einer Reihe beunruhigender Nachrichten von Solarcity. Das US-Photovoltaik-Unternehmen konnte im zweiten Quartal die eigenen Erwartungen nicht erfüllen und musste schwere Verluste vermelden. Daraufhin kündigte Solarcity Entlassungen und Kostensenkungen an. Kürzlich bekannt wurde die Entlassung von 106 Mitarbeitern, 80 davon am Hauptsitz in Menlo City (Kalifornien). Zudem kauften vor wenigen Tagen Musk und die Rive-Brüder den Großteil der Anteile an einer ausgegebenen hochverzinslichen Anleihe von Solarcity.
Im Juni hatte Musk eine Offerte von 2,6 Milliarden US-Dollar für die Übernahme von Solarcity vorgelegt. Die Führungsgremien der beiden Unternehmen stimmten bereits zu, wobei sich auch hier eine Vielzahl von Mitgliedern wegen der engen Verflechtungen nicht beteiligte. (Christian Roselund/Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.