Mit dem neuen Programm „Solar Invest“ des Thüringer Umweltministeriums werden Solaranlagen mit bis zu 40 Prozent und Energiespeicher mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gefördert. Der Strom muss allerdings vollständig für den Eigenverbrauch genutzt werden. Investitionen in Mieterstrommodelle werden sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert. Dazu zählen auch Beratungsleistungen zum Beispiel für Bürgerenergiegenossenschaften, die an Photovoltaik-Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchten und Machbarkeitsstudien.
Die Bundesländer Thüringen undNRW gehen mit der Förderung von Mieterstrom voran. Nach Ansicht des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) benachteiligt allerdings die Bundesregierung Mieterstrommodelle weiterhin. Anders als Solarstrom vom Dach eines Eigenheims werde solarer Mieterstrom derzeit noch zu Unrecht künstlich massiv verteuert, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Damit meint er, dass Mieterstrom derzeit noch mit der vollen EEG-Umlage von über sechs Cent je Kilowattstunde belastet wird. „Diese Diskriminierung muss endlich ein Ende haben!“, so Körnig. Die Öko-Abgabe sollte ursprünglich eigentlich dazu dienen, die Energiewende voranzutreiben. Landeszuschüsse könnten diese Barriere nur zum Teil überbrücken.
Mit dem Beginn der Landesförderung veröffentlichte der Bundesverband Solarwirtschaft den kostenlosen LeitfadenGeschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom. Das neu gestartete Info-Webportalsonneteilen.de beschäftigt sich ebenfalls mit der Errichtung von Solarstromanlagen auf Wohngebäuden und dem Angebot lokaler Solarstromtarife. (Sabine Meier)
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