Der Bundesrat in Bern hat am Freitag eine Revision der Energieverordnung beschlossen. Darin ist nun festgelegt dass die Sätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen bis Herbst 2017 in zwei Schritten um 10 bis 28 Prozent sinken sollen, wie Swissolar am Freitag mitteilte. „Dies basiert auf unrealistischen Annahmen zur Kostensenkung bei Solarmodulen und berücksichtigt nicht die verschiedenen Faktoren, welche die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen beeinträchtigen“, kritisiert der Schweizer Verband. Swissolar meint damit vor allem die sinkenden Rückliefertarife der Energieversorger für nicht selbst verbrauchten Strom sowie die von den Energieversorgern weiterhin „massiv überteuerten Gebühren für Stromzähler“. Es sei ebenfalls fragwürdig, ob die zugrunde gelegte Annahme von durchschnittlich 40 Prozent Eigenverbrauch bei privaten und landwirtschaftlichen Photovoltaik-Anlagen wirklich erreicht werde.
Nach Angaben von Swissolar wird auch die Einmalvergütung in zwei Schritten gesenkt. Dabei sei insbesondere die überproportionale Kürzung bei dachintegrierten Photovoltaik-Anlagen von 22 Prozent unverständlich. Die Einmalvergütung sei als Alternative zur KEV ein wichtiger Anreiz für Investoren und „essentiell für den Fortbestand des Photovoltaik-Marktes“. Dies sei zumindest bis zur Einführung der Energiestrategie 2050, die voraussichtlich Anfang 2018 komme, der Fall, heißt es weiter.
Gleichzeitig sei mit der Senkung der Tarife eine Förderung für zusätzliche Projekte möglich. Daher verlangt Swissolar eine Bereitstellung eines KEV-Kontingents für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 100 Megawatt für das kommende Jahr. So könne ein „Stop & Go“ vor Einführung der Energiestrategie 2050 verhindert und zugleich die KEV-Warteliste weiter abgebaut werden. Dort sind nach Angaben von Swissolar derzeit mehr als 35.000 Photovoltaik-Projekte enthalten. (Sandra Enkhardt)
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