Schweiz will Solarförderung weiter absenken

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Das Schweizer Bundesamt für Energie hat nun die Anhörung zur Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Das Verfahren werde bis zum 8. Juli dauern und die Novelle solle dann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten, teilte das Bundesamt in Bern am Donnerstag mit. Die geplanten Anpassungen würden insbesondere die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen betreffen. Diese sollen in zwei Schritten zum 1. April und zum 1. Juli kommenden Jahres gesenkt werden. Je nach Anlagengröße könnten die Einspeisevergütungen nach den beiden Absenkungen zwischen 7 und 13 Prozent unter den Tarifen von 2015 liegen. Die Höhe der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen solle aber unverändert bleiben.

Das Schweizer Energieministerium prüft periodisch die Berechnung der Gestehungskosten und der Vergütungssätze der verschiedenen erneuerbaren Energien. Vor einigen Wochen hatte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) neue Vorschläge vorgelegt, die eine massive Kürzung der KEV vorsehen. Der Schweizer Photovoltaik-Verband Swissolar erklärte daraufhin, dass davon mehr als 37.000 bereits geplante Anlagen betroffen sein könnten. Pro Solar, eine Initiative von Swissolar, wandte sich danach in einem offenen Brief an die Politik. Diese solle dem Vorschlag des Nationalrats folgen und die KEV-Abgabe auf maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Damit würden inländische Investitionen in erneuerbare Energien gesichert.

In der Schweiz gibt es verschiedene Formen der Förderung für Photovoltaik-Anlagen – zum einen die KEV, zum anderen die Einmalzahlungen. Nach Angaben des Bundesamts für Energie sind im April 2015 insgesamt 2541 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 100 Megawatt in die KEV aufgenommen worden. Die Warteliste für die Photovoltaik-Anlagen sei damit bis zum Anmeldedatum 20. September 2011 abgebaut worden. Zusätzlich würden in diesem Jahr noch mehrere Tausend Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt Leistung eine Einmalvergütung erhalten. (Sandra Enkhardt)

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