Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag die Revision der Energieverordnung (EnV) verabschiedet. Damit ist der Weg frei für den Eigenverbrauch von Solarstrom, der bislang von einigen Energieversorgern nicht zugelassen wurde, wie der Schweizer Photovoltaik-Verband Swissolar mitteilte. „ie revidierte EnV erlaubt dies nun explizit, auch wenn beispielsweise der Strom von Mietern der Liegenschaft verbraucht wird. Prohibitive Tarifmodelle, die dies unattraktiv machen sollen, werden nicht zugelassen“, teilte Swissolar mit. Künftig gebe es für kleine Photovoltaik-Anlagen anstelle der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) einen einmaligen Investitionsbeitrag, wobei in bei Anlagengrößen zwischen 10 und 30 Kilowatt auch eine Wahlmöglichkeit zwischen diesen beiden Optionen bestehe.
Derzeit gebe es eine Warteliste für die Kostendeckende Einspeisevergütung mit mehr als 10.000 Anträgen für Photovoltaik-Projekte. Diese könne nun wegen der neuen Einmalvergütung voraussichtlich bis Anfang kommenden Jahres mehr als halbiert werden, hieß es weiter. Die Einmalvergütung betrage höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Die Einmalvergütung könne von allen Photovoltaik-Bauherren beantragt werden, die ihre Anlage nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen haben oder deren Anlage bis Ende 2012 noch auf der Warteliste für die Kostendeckende Einspeisevergütung stand. Die Einmalvergütungen liegt Swissolar zufolge zwischen 850 und 1200 Franken pro Kilowatt Leistung. Dazu komme ein Grundbetrag pro Photovoltaik-Anlage zwischen 1400 und 2000 Franken. (Sandra Enkhardt)
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