Roland Kochs Aufruf Steine auf Photovoltaik-Anlagen folgt Strafanzeige

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Roland Koch hat sich in seiner Zeiten als CDU-Ministerpräsident von Hessen selten als Mann der leisen Töne präsentiert. Doch was sich der mittlerweile zum Vorstandschef von Bilfinger erkorene Politiker nun leistete, scheint für eine öffentliche Person indiskutabel. Koch hatte Anfang November beim 13. Dialog der Nassauischen Sparkasse in Wiesbaden dazu aufgerufen, den Bau von neuen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland damit zu stoppen, dass „man Steine drauf wirft“. Diese Aussage von Koch wird in der „Allgemeinen Zeitung“ auch zitiert. Der Bilfinger-Konzern versucht die Aussage auf Nachfrage von pv magazine zu relativieren. „Koch hatte die Absicht, mit aller Deutlichkeit auf die Problematik einer in den nächsten zwanzig Jahren nicht mehr korrigierbaren Subvention hinzuweisen, die den Stromverbraucher kaum abschätzbare Milliardensummen kosten kann. Ein Aufruf zur Gewalt war damit, wie jedem Zuhörer im Saal klar war, in keiner Weise verbunden“, erklärt ein Bilfinger-Sprecher pv magazine.

Für einen Anlagenbetreiber aus dem schwäbischen Raum waren die Aussagen von Roland Koch jedoch nicht so einfach hinzunehmen. Er war zwar nicht auf der Veranstaltung vor Ort, stellte aber nach der Lektüre des Artikels in der „Allgemeinen Zeitung“ eine Strafanzeige gegen Roland Koch. Er fühle sich persönlich von dem Aufruf zur Sachbeschädigung betroffen, erklärte er den Grund für die Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte pv magazine, dass die Anzeige Ende November eingegangen sei. Sie leitete ein "Ermittlungsverfahren gegen Roland Koch wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" unter dem Aktenzeichen "7 Js 106649/13" ein. Allerdings sei das Verfahren nun an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden weitergeleitet worden, da sich die Stuttgarter Behörde für nicht zuständig hält. Bislang sei aus Wiesbaden aber noch keine Übernahmebestätigung eingegangen, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Die Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. Dieses wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Dem Anzeigensteller geht es nicht darum, dass Koch für seinen Aufruf ins Gefängnis geht. Es gehe vielmehr darum, dass eine prominente Person in der Öffentlichkeit sich nicht zu solchen Aussagen hinreißen lassen darf. Noch ist die Strafanzeige anscheinend nicht bis zu Roland Koch vorgedrungen. Der Bilfinger-Sprecher erklärte: „Von einer Strafanzeige gegen Herrn Koch ist uns nichts bekannt.“ (Sandra Enkhardt)

pv magazine wird sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

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