Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft: „Dieses Gesetz ist nicht der große Wurf, als den es die Bundesregierung gerne verkaufen möchte. Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen. Statt beherzt neuen Geschäftsmodellen den Weg zu ebnen, verharrt die Bundesregierung bei dem Versuch, den Ausbau der Photovoltaik Kilowattweise zu steuern. Damit bleibt das Land der Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten und den Klimaschutzbeschlüsse von Paris zurück.“ Er begrüßte allerdings, dass Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt von dem Wechsel auf Ausschreibungen verschont blieben und Photovoltaik-Mieterstrommodelle per Verordnungsermächtigung noch Eigenverbrauchsmodell gleichgestellt werden könnten. Körnig forderte aber auch die Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage für den gewerblichen Photovoltaik-Eigenverbrauch.
Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Der mit dem EEG 2017 vorgenommene Systemwechsel hin zu Ausschreibungen ist ein deutlicher Rückschlag für die dezentrale Energiewende. Bislang war das EEG der Motor für den Ausbau sauberer Energien, mit der heutigen Reform dient es dagegen in erster Linie der Bewahrung fossiler Energieträger und der deutlichen Drosselung beim Tempo der Energiewende.“
Erklärung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland: „Heute hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) die Kapitulationsurkunde vor der alten Energiewirtschaft unterzeichnet. Die Arbeitsplätze der Wind-und Solarbranche sollen geopfert werden, damit die fossilen und atomaren Kraftwerke noch einige Jahrzehnte länger laufen können. Der Bundestag hat die Proteste von Umweltschutzorganisationen ignoriert, die auf die Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen gepocht hatten.“
Franz Alt, www.sonnenseite.com: „Der Ausbau von Wind- und Solarenergie wird gedrosselt anstatt beschleunigt. Als hätten wir im Angesicht des sich beschleunigenden Klimawandels noch alle Zeit der Welt. Kohle- und Atomstrom behalten weiterhin Vorrang. Die Arbeitsplätze für die zukunftsträchtige Sonnen- und Windenergie werden gefährdet. Wundert sich noch jemand, dass populistische Parteien Zustimmung erfahren, wenn die etablierten Parteien in Sonntagsreden Klimaschutz propagieren, aber im politischen Alltag das Gegenteil beschließen? Wer die Wähler täuscht, erntet Wahl- und Demokratie-Verdrossenheit.“
Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers Polarstern: „Mieterstrom erhält durch die daraus resultierenden Kostenersparnisse für Mieter kräftigen Rückenwind. Zumal gleichzeitig die Renditen der Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber im zweistelligen Prozentbereich steigen und sich Mieterstrom auch in der Wärmeversorgung rechnen kann. Ein teilweiser Wegfall der EEG-Umlage kann die Kostenersparnisse für Mieterstrom im Vergleich zum örtlichen Grundversorgertarif verdoppeln. Bisher war Mieterstrom bei voller Belastung mit der EEG-Umlage rund 10 Prozent günstiger als der Grundversorgertarif. Sinkt die EEG-Umlage für Mieterstrom um 60 Prozent, reduziert das die Stromkosten je Mieter um über 50 Euro im Jahr. Eine reduzierte EEG-Umlage stärkt aber nicht nur die Stromwende. Sie unterstützt auch die Sektorkopplung und damit die dringend erforderliche Wärmewende. So kann es je nach Region wirtschaftlich sinnvoll sein, den Photovoltaik-Strom zur Wärmeversorgung zu nutzen. Bisher werden dazu meist spezielle Wärmepumpentarife gewählt. Die reduzierte EEG-Umlage für Mieterstrom stärkt letztlich genau die Flexibilisierung und effiziente Nutzung von erneuerbarer Energie wie wir sie dringend benötigen, um die Energiewende in allen Sektoren zum Erfolg zu führen und unsere Energie- und Klimaziele zu erreichen. Und sie benachteiligt nicht mehr künstlich durch Umlagen ein Geschäftsmodell, dessen Marktreife und Wettbewerbsfähigkeit sich im Energiemarkt bewiesen hat.“
Detlef Neuhaus, Geschäftsführer von Solarwatt: Die große Koalition sollte durch das EEG Rahmenbedingungen schaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Stattdessen macht sie den Marktteilnehmern zunehmend das Leben schwer. Die Bundesregierung bremst mit dem neuen EEG die Energiewende!“ Neuhaus kritisiert auch die Belastung des solaren Eigenverbrauchs für alle Photovoltaik-Anlagen ab zehn Kilowatt. „Die Bundesregierung hat den Photovoltaik-Ausbau durch diese Maßnahme fast zum Erliegen gebracht. Man merkt den Kunden die Zurückhaltung noch immer deutlich an.“
Hubert Weiger, Vorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Die EEG-Novelle widerspricht dem Paris-Abkommen zum Schutz des Weltklimas. Das neue Gesetz deckelt nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien unnötigerweise auf maximal 45 Prozent im Strommix, es garantiert auch der klimaschädlichen Kohle für die nächsten zehn Jahre einen Anteil von mehr als der Hälfe der Stromversorgung. Das neue EEG bremst den Klimaschutz aus, wo dessen Beschleunigung erforderlich wäre. Die im Gesetz verankerten Begünstigungen für Bürgerprojekte und Mieter sind zwar ein Erfolg der Energiewende-Befürworter. Doch die mit dem Ausschreibungsprozess verbundenen Hürden können Bürgerenergiegesellschaften kaum überwinden.“
Tobias Austrup, Energieexperte von Greenpeace: „Die EEG-Reform treibt Deutschlands beschämende Demontage des Pariser Klimaabkommens noch ein Stück weiter. Erst schaut die Bundesregierung tatenlos zu, wie die Lausitzer Braunkohle an Investoren verkauft wird, die auf das Scheitern der deutschen Klimaziele wetten. Dann wird der Klimaschutzplan 2050 bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Jetzt tritt die Bundesregierung beim EEG, dem Motor der deutschen Energiewende, auf die Bremse. Deutschland braucht künftig mehr Strom für E-Mobilität und die Wärmeversorgung, deshalb brauchen wir auch mehr erneuerbare Energien. Dieses Gesetz sorgt mit sinnlosen Ausbaugrenzen, einem unerprobten Ausschreibungssystem und willkürlichen Schikanen für die Windenergie für eine langsamere Energiewende. Das neue EEG ist das Gegenteil dessen, was Paris von den Deutschland verlangt.“
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne): „Die Umstellung auf Ausschreibungen für große Anlagen beim EEG hält der bne für richtig, um mehr Wettbewerb ins System zu bringen. Sehr positiv ist zudem, dass die Bedingungen für Mieterstromprojekte verbessert werden. Auf mittlere Sicht sind allerdings ehrgeizigere Ziele beim Erneuerbaren-Ausbau notwendig. Gerade in dieser Woche hat die Bundesregierung die Klimabeschlüsse von Paris bestätigt. Das bedeutet, wir müssen in den kommenden Jahren auch den Wärme- und Verkehrssektor auf erneuerbare Energien umstellen. Notwendig ist dafür auch eine Reform des Umlagen- und Abgabensystems. Aktuell ist Strom weit mehr belastet als etwa fossile Kraftstoffe oder Erdgas. Wenn wir die Sektorkopplung wollen, müssen wir das Thema staatliche Abgabenlast auf dem Strompreis im Verhältnis zu anderen Energieträgern angehen.“
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Ausschreibungen sind ein wirksamer Hebel, um den vereinbarten Zubaukorridor einzuhalten und dabei die Kosten zu senken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr wettbewerblichen Strukturen. Damit dieses Instrument seine volle Wirkung entfalten kann, brauchen wir ein transparentes, faires Ausschreibungs-Design. Es sollten zunächst umfassende Erfahrungen mit den technologiespezifischen Ausschreibungen gesammelt werden, anstatt schon jetzt darüber nachzudenken, die Spielregeln erneut zu ändern. Solange die Rahmenbedingungen nicht entsprechend angepasst werden, bleiben technologieoffene Ausschreibungen ohnehin Zukunftsmusik."
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.