Photovoltaik-Handelsstreit: EU Prosun reicht Anti-Circumvention-Klage bei EU ein

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EU Prosun hat bei den EU-Behörden in Brüssel eine Anti-Circumvention-Klage eingereicht. Die Initiative will damit neue Ermittlungen in Gang bringen, da die chinesischen Photovoltaik-Hersteller das derzeit geltende Undertaking verstießen, bestätigte EU Prosun-Präsident Milan Nitzschke pv magazine. Sie umgingen die Vereinbarung, indem sie Photovoltaik-Produkte versuchten über Drittländer einzuführen.

Rund 30 Prozent der chinesischen Photovoltaik-Importe gelangten auf diese Weise in die EU, sagte er zudem der Nachrichtenagentur Reuters. So war im März bekannt geworden, dass die holländischen Zollbehörden einem Verdacht nachgingen, wonach ein Importeur in Friesland Solarmodule aus China über die Umwege über Malaysia und Taiwan nach Europa eingeführt haben soll. Die Solarmodule sollen in den Drittstaaten neu gelabelt und ausgezeichnet worden sein. Würde sich dies im Laufe der Ermittlungen bestätigen, müssten die Einfuhrzölle von 65 Prozent nachgezahlt werden. Den Schaden bezifferten die Zollbehörden mit rund 1,2 Millionen Euro. Auch in Deutschland soll es bereits Ermittlungen des Zolls geben. Mit seiner Anti-Circumvention-Klage will EU Prosun diese Umgehung nun durch die EU-Kommission in Brüssel unterbinden lassen.

Mit der Anerkennung des Undertakings haben sich so gut wie alle großen Produzenten verpflichtet, Mindestimportpreise und begrenzte Volumen bei der Einfuhr ihrer Photovoltaik-Produkte in die EU zu akzeptieren. Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 7. Dezember 2015. Neben der Anti-Circumvention-Klage plant EU Prosun auch noch die Beantragung einer sogenannten Auslaufprüfung. Diese werde EU Prosun spätestens im September einreichen, sagte Nitzschke. Wenn die EU-Kommission dieses Verfahren eröffnet, würde die derzeitige Regelung zumindest für die Zeit der Überprüfung weiterlaufen, sagte er pv magazine. Dies werde voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern. Allerdings will EU Prosun noch weitere Änderungen am bestehenden Undertaking erreichen. So wird die EU-Kommission aufgefordert, den Mechanismus für die Anpassung des Mindestpreises zu modifizieren, damit dieser wieder sinke.

Erst am Montag hatte der Europäische Photovoltaik-Industrieverband (EPIA) erstmals klar im Photovoltaik-Handelsstreit Stellung bezogen. Er sprach sich für ein Ende der Mindestpreisregelung nach dem Auslaufen des Undertakings im Dezember aus. „EPIA ist ein starker Befürworter des freien und fairen Handels und wir wollen gern so schnell wie möglich in den Handelbeziehungen zwischen Europa und China im Bereich der Solarmodule und Zellen zu einem normal unverzerrten, fairen Handel zurückkehren, sobald die Auflagen und entsprechenden Preisverpflichtungen im Jahr 2015 auslaufen", erklärte EPIA-Präsident Oliver Schäfer auf einer Pressekonferenz auf der SNEC Messe in Shanghai. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist zwar Mitglied von EPIA, sei aber nicht in die Meinungsbildung eingebunden gewesen. Der deutsche Verband habe sich bislang zu einer möglichen Verlängerung der Handelsvereinbarung mit China nicht positioniert, hieß es auf Nachfrage von pv magazine. In der Vergangenheit habe man sich im Photovoltaik-Handelsstreit unter anderem wegen „eines mangelnden Mitgliederkonsenses“ neutral verhalten. (Sandra Enkhardt)

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