Photovoltaik-Ausschreibungen: Erst 19 von 122 bezuschlagten Freiflächenprojekten realisiert

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Viel wird über die Realisierungsquoten bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus den Ausschreibungen diskutiert. Sie sind gering – wie gering genau wollte pv magazine nun von der Bundesnetzagentur wissen und fragte detailliert nach. In den ersten vier Runden der Photovoltaik-Ausschreibungen zwischen April 2015 und April 2016 sind insgesamt 122 Zuschläge von der Behörde erteilt worden. Alle erfolgreichen Bieter hatten die Zweitsicherheit hinterlegt. Das Gesamtvolumen der bezuschlagten Photovoltaik-Freiflächenanlagen lag bei etwa 648 Megawatt.
Nach den nun erhaltenen Antworten der Bundesnetzagentur sind bislang für 19 erteilte Zuschläge Anträge auf Förderberechtigungen eingegangen. Sie verteilen sich auf 17 Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese leichte Diskrepanz begründet die Behörde wie folgt: „Die Zuschläge der Ausschreibung sind zwar projektbezogen, können aber auch auf anderen Flächen als denen im Gebot, unter der Inkaufnahme eines Abschlags auf den anzulegenden Wert, verwendet werden. Zudem können sowohl mehrere Zuschläge einer Anlage zugeteilt werden, als auch ein Zuschlag auf mehrere Anlagen verteilt werden. Insofern entspricht die Anzahl der zugeordneten Zuschläge nicht immer der Anzahl an Geboten und diese wiederum nicht der Anzahl der realisierten Anlagen.“ Insgesamt realisiert sind damit Anlagen mit knapp 104 Megawatt Gesamtleistung.

Interessant ist auch die Realisierungsquote aus den verschiedenen Runden. So sind in der ersten Runde von den 25 Projekten mit 157 Megawatt bislang 5 Freiflächenanlagen mit 39,7 Megawatt am Netz. Nach Aussagen der Bundesnetzagentur sind Förderberechtigungen für jeweils zwei Solarparks in Bayern und Sachsen-Anhalt sowie eine in Brandenburg bislang beantragt worden. Die Projektierer aus dieser Runde haben noch bis April 2017 Zeit, ihre Photovoltaik-Anlagen zu realisieren.

Nicht viel anders sieht es mit den Ergebnissen aus der zweiten Runde vom August 2015 aus, in der 33 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 159 Megawatt erteilt wurden waren. Für sieben Anlagen mit insgesamt 42,8 Megawatt seien bislang Anträge auf Förderberechtigungen eingegangen. Dabei seien dann neun erteilte Zuschläge eingelöst worden. Drei der bereits realisierten Photovoltaik-Anlagen befänden sich in Brandenburg, jeweils zwei in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

In der Ausschreibungsrunde im Dezember 2015 erteilte die Bundesnetzagentur 43 Zuschläge mit insgesamt 204 Megawatt. Ganze drei Anlagen mit 12,9 Megawatt Leistung sind bislang realisiert. Sie befinden sich der Bundesnetzagentur zufolge in Sachsen-Anhalt (2) und Brandenburg. Im April 2016 fand die vierte Ausschreibungsrunde statt mit 21 Zuschlägen für 128 Megawatt. Hiervon sind bislang zwei Projekte mit 8,5 Megawatt realisiert – eine in Bayern mit 264 Kilowatt und eine in Brandenburg mit 8,2 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur bezeichnet den derzeitigen „Zwischenstand“ bei den Realisierungsquoten als „wenig aussagekräftig“ und verweist auf die noch verbleibende Zeit. Die Bieter haben jeweils 24 Monate Zeit, um die Freiflächenanlagen zu realisieren. „Nach sehr wenigen Anträgen auf Förderberechtigungen in den letzten Winterquartalen, haben die Anträge auf Förderberechtigungen in den letzten beiden Quartalen stark zugenommen. Eine Prognose auf dieser Basis abzugeben, wäre aber rein spekulativ“, so die Behörde auf Nachfrage von pv magazine. Nach 18 Monaten drohe ein Abschlag auf die Zahlungsansprüche. Daher erwartet die Bundesnetzagentur auch einen Zielsprint vor Ablauf der Fristen. „In der Vergangenheit konnte man bei EEG-Reformen, die den Fördersatz zu einem Stichtag abgesenkt haben, eine Rally der Inbetriebnahme bis kurz vor diesen Stichtag beobachten. Es ist möglich, dass die Bieter, die einem Zuschlag erhalten haben, dieser Tradition folgen und zu großen Teilen erst kurz vor dem Ende der erwähnten Fristen realisieren.“

Bislang sei auch nur ein Zuschlag mit einer Gebotsmenge von 500 Kilowatt aus der dritten Runde zurückgegeben worden. Dahinter vermutet die Bundesnetzagentur einen „Sondereffekt“, da Anlagen bis 750 Kilowatt ab dem kommenden Jahr wieder ohne Teilnahme an Ausschreibungen realisiert und über die Direktvermarktung vergütet werden. Zu Nachfragen bezüglich der Preisentwicklung bei den Ausschreibungen will sich die Behörde nicht äußern, da sie zu besonderer Neutralität verpflichtet sei. „Wir werden daher keine Prognosen über die Entwicklung der Zuschlagspreise oder eine Analyse über die Gründe abgeben, die über die Transparenzpflichten hinausgeht. Dies könnte die Bieter in ihrem Gebotsverhalten beeinflussen“, hieß es von der Bundesnetzagentur. In der ersten Runde lag der durchschnittliche Zuschlagswert noch bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde. Er sank von Runde zu Runde und erreichte bei der 5. Pilotausschreibung dann einen Wert von 7,23 Cent pro Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)

In der Septemberausgabe des pv magazine Deutschland werden wir uns mit dem Thema Ausschreibungen, speziell mit Realisierungsquoten und Preisen sowie den Erfahrungen aus den ersten Runden befassen. Das Heft erscheint am 23. September.

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