Im neuen EEG-Gesetzentwurf ist die Belastung des Eigenverbrauchs nochmals angepasst worden. Für Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ist nun eine Belastung des Eigenverbrauchs in Höhe von 50 Prozent der EEG-Umlage enthalten. Dies wären momentan 3,12 Cent je Kilowattstunde. Die ursprünglichen Pläne von Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) sahen vor, den Eigenverbrauch bei diesen Anlagen sogar mit 70 Prozent der EEG-Umlage – also 4,4 Cent je Kilowattstunde – zu belasten.
Für den Eigenverbrauch von energieintensiven Unternehmen und Unternehmen die zu dieser Klassifikation gehören ist im neuen Entwurf ein Aufschlag von 20 Prozent der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch geplant. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen der dafür erzeugte Strom stammt. Die Bagatellgrenze wird auch im neuen EEG-Gesetzentwurf weiterhin bei Anlagen mit maximal zehn Kilowatt festgelegt, deren Betreiber höchstens zehn Megawattstunden im Jahr selbst verbrauchen dürfen. Diese Regelung soll dann für die Dauer der Förderung, also 20 Jahre gelten.
Ansonsten ist im EEG-Entwurf weiterhin auch der vorgeschriebene Ausbaukorridor von 2500 Megawatt für Photovoltaik-Anlagen festegeschrieben. Im Gegensatz zu früheren Entwürfen soll nun ein Zielkorridor zwischen 2400 und 2600 Megawatt jährlichem Zubau über die Höhe der monatlichen Degression angelegt werden. Als neue Basisdegression soll 0,5 Prozent gelten. Bei einem Überschreiten des Korridors um bis zu 900 Megawatt werde sie auf 1,0 Prozent erhöht. Danach sind die folgenden Degressionsschritte um 0,4 Prozent im Entwurf vorgesehen. Bei einem Unterschreiten des Korridors um bis zu 900 Megawatt soll die Einspeisevergütung auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Die Degressionshöhe soll jeweils zu Quartalsbeginn für die kommenden drei Monate festgelegt werden. Auch der Gesamtdeckel von 52 gigawatt für die Solarförderung ist weiterhin im EEG enthalten.Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird weiterhin ein Pilotverfahren für Ausschreibungen angekündigt.
Am Dienstagvormittag wird das Bundeskabinett über den EEG-Gesetzentwurf beraten und ihn voraussichtlich auch verabschieden. Danach geht er in den Bundestag und Bundesrat. Gabriel will die EEG-Reform zum 1. August inkraftsetzen. (Sandra Enkhardt)
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