Die Grünen fordern von der Bundesregierung eingehende Änderungen bei der EEG-Reform. Sie haben ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, dass zu dem Schluss kommt, dass die Neuregelung womöglich gegen das Grundgesetz verstößt. Dies berichtet „Der Spiegel“. Die geplanten Änderungen beim Eigenstromprivileg verstießen demnach gegen den in der Verfassung festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz. Dies ergebe sich auch den möglichen unterschiedlichen Belastungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen bei der Nutzung von Eigenverbrauch. Die Begründung die Ungleichbehandlung werden in dem Gutachten als „lückenhaft“ angesehen, wie es im Bericht weiter heißt. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium müsse hierbei nachbessern. "Die Große Koalition muss noch gewaltig nacharbeiten, wenn sie damit nicht vor Gericht auf die Nase fallen will", sagte Grünen-Energieexperte Oliver Krischer dem Nachrichtenmagazin.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Eigenverbrauch bei energieintensiven Unternehmen mit 15 Prozent EEG-Umlage zu belasten. Alle übrigen Firmen und Privathaushalte sollen hingegen 50 Prozent EEG-Umlage auf ihren selbstverbrauchten Strom zahlen. Die geplante Bagatellgrenze liegt derzeit bei zehn Kilowatt Leistung. Bereits der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten die EEG-Novelle auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. In ihrem Rechtsgutachten zeigte die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Oppen dabei verschiedene Aspekte auf, wonach die geplante Belastung des Eigenverbrauchs verfassungsrechtlich bedenklich ist. Es sei unter anderem ein „unverhältnismäßiger Eingriff“ in die Handlungsfreiheit und verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Der BSW-Solar und die Verbraucherschützer schließen daher eine Klage auch nicht aus, sollte der Gesetzentwurf nicht noch entsprechend geändert werden. Erst in der vergangenen Woche veröffentlichte der Solarenergie-Förderverein (SFV) ebenfalls ein Gutachten und meldete verfassungsrechtliche Bedenken an.
Der Umweltausschuss des Bundesrats soll sich auf seiner letzten Sitzung darauf verständigt haben, dass die Bagatellgrenze bei Photovoltaik-Anlagen für die Belastung des Eigenverbrauchs auf 100 Kilowatt angehoben werden soll. Dies berichtet das Photovoltaikforum-Magazin. Zudem werde die Angleichung der Belastunggefordert. Es sollten – wie derzeit für die Industrie geplant – nur eine Belastung von 15 Prozent der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch anfallen. Beide Anträge seien von Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung gestellt und auf der Sitzung in der vergangenen Woche angenommen worden. Noch im Mai ist die erste Beratung des EEG-Gesetzentwurfs im Bundesrat vorgesehen. Das Plenum müsse dann nochmals über die Anträge abstimmen. Ein Sprecher des Bundesrats wollte pv magazine auf Nachfrage dies nicht bestätigen. Er verwies aber auf die für diese Woche geplante Sondersitzung des federführenden Wirtschaftsausschusses, der die Weiterleitung der Anträge an das Plenum beschließen wird. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.