Die letzten Hindernisse für den Einstieg der MVV Energie bei der Juwi AG sind aus dem Weg geräumt. Nachdem bereits Mitte November das Bundeskartellamt zugestimmt hat, steht nun auch das neue Finanzierungskonzept für Juwi. Die beteiligten Banken und Finanzierungspartner hätten dem Konzept zugestimmt und damit seien nun alle Voraussetzungen erfüllt, teilten die Unternehmen mit. Die neuen Kreditverträge seien von mehr als 40 Finanzinstituten unterschrieben worden. Sie hätten ein Volumen von rund 300 Millionen Euro sowie eine Laufzeit von vier Jahren, hieß es weiter. Damit könne die Juwi-Gruppe bis Dezember 2018 auf umfangreiche Kreditlinien zurückgreifen. Alle bisherigen Finanzierungspartner stünden dem Projektierer von Photovoltaik- und Windkraftanlagen auch künftig zur Seite.
Damit kann nun die Kapitalerhöhung erfolgen. MVV Energie wird dabei 99,4 Millionen Euro in das Eigenkapital von Juwi investieren und dafür 50,1 Prozent der Anteile übernehmen. Die beiden Gründer von Juwi, Fred Jung und Matthias Willenbacher, besitzen nach der Kapitalerhöhung dann die restlichen 49,9 Prozent. Nach dem Einstieg werden MVV Energie zudem den Finanzvorstand bei dem Wörrstädter Projektierer stellen. Neben Jung und Willenbacher soll auch weiterhin Stephan Hansen zum Juwi-Vorstand gehören. Der Aufsichtsrat werde künftig paritätisch aus Vertretern von Juwi und MVV Energie bestehen, wie die Unternehmen mitteilten. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.