Ende August hat die Bundesregierung mit der EU-Kommission eine Verständigung zu beihilferechtlichen Fragen erzielt, am Mittwoch hat das Bundeskabinett die daraus folgenden Änderungen im EEG und im KWK-Gesetz beschlossen. Einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge enthält die „Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ im Kern mehrere Punkte. Im EEG bleibt demnach bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung sollen Bestandsanlagen dauerhaft um mindestens 80 Prozent entlastet werden, also grundsätzlich höchstens 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Für Neuanlagen ändert sich laut Ministerium gegenüber dem EEG 2014 nichts: Die Eigenversorgung soll bei Neuanlagen grundsätzlich mit der vollen EEG-Umlage belastet werden und sich bei neuen EE- und hocheffizienten KWK-Anlagen auf 40 Prozent der EEG-Umlage reduzieren.
Wie das Ministerium weiter mitteilt, wird die KWK-Förderung künftig für Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt sowie für innovative KWK-Systeme ausgeschrieben. Das Gesetz enthalte hierzu bereits die ersten Eckpunkte sowie eine Verordnungsermächtigung. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung soll demnach Mitte 2017 erlassen werden, der Beginn der Ausschreibungen ist für den Winter 2017/18 geplant. Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage soll wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet werden: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG habe, werde auch nach dem KWKG entlastet.
Hermann Falk zufolge ist der Gesetzesentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf deutlich schlechter geworden: „Im Referentenentwurf waren einige gute Ansätze enthalten, die die Kraft-Wärme-Kopplung zu einer zukunftsfähigen Technologie hätten machen können“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Im Impulspapier zum Strommarkt 2030 habe das Bundeswirtschaftsministerium noch richtigerweise erkannt, dass nur eine flexible KWK im künftigen Energieversorgungssystem eine Zukunft habe. Entsprechende Vorgaben im Referentenentwurf seien bei der Ressortabstimmung jedoch weitgehend verloren gegangen. „Sollte es keine Korrekturen geben, wird eine KWK zementiert, die nicht mehr in das künftige System passt“, so Falk: „Schon heute verstopfen KWK-Anlagen das Stromnetz, während CO2-freie Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden. Die Kosten für diese Fehlausrichtung der KWK zahlt der Stromkunde.“
Aus Sicht von Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, blockiert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit dem Gesetzesentwurf eine Effizienztechnologie: „Statt die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme konsequent zu fördern und so die Energieeffizienz zu steigern, lässt Wirtschaftsminister Gabriel die Kraft-Wärme-Kopplung am ausgestreckten Arm verhungern.“ Schon die letzte Novelle des KWK-Gesetzes habe das Wirtschaftsministerium massiv verzögert und einen Genehmigungsvorbehalt durch die EU-Kommission eingebaut. In der Folge sei in diesem Jahr noch keine einzige Fördermaßnahme für KWK-Anlagen bewilligt worden. Nun lege die Regierung eine Novelle der Novelle des Gesetzes vor, um Ausschreibungsverfahren für mittelgroße KWK-Anlagen neu einzuführen. Doch die vielen ungeklärten Fragen zu den Bedingungen der Ausschreibungen lasse Gabriel weiter offen. Damit verlängere die Regierung die Hängepartie für die KWK.
„Nach fast zwei Jahren Diskussion wird nun endlich ein wichtiger Schritt gemacht, um Rechtssicherheit für KWK-Anlagenbetreiber zu schaffen“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Besonders wichtig sei, dass die Bundesregierung noch eingelenkt und die KWK- und speicherfeindlichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen habe. Für Stromspeicher solle nun eine ermäßigte KWK-Umlage eingeführt werden. Die ursprünglich geplante Regelung hätte Kapferer zufolge zu einer drastischen Mehrbelastung von Speichern geführt und Pumpspeicherkraftwerke aus dem Markt gedrängt. Auch die Option, das Ausschreibungsvolumen um 100 auf maximal 300 Megawatt anzuheben, sei positiv. Kritik äußert der BDEW an der kurzen Frist bis Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.
Der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat abschließend beraten werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. (Petra Hannen)
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