Gerade noch rechtzeitig für einen Start im April und anscheinend ohne große weitere Diskussionen hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die „Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien“ verabschiedet. Damit sei die Rechtsgrundlage für Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Damit könne die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde noch im Februar die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Bis zum 15. April können dann die Gebote abgegeben werden.
Die Bundesregierung will mit den Pilotausschreibungen erste Erfahrungen sammeln, da sie die gesamte Förderung erneuerbarer Energien sukzessive umstellen will. „Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen", kommentierte Gabriel die Entscheidung. Nach seiner Ansicht ist auch mit dem Ausschreibungsdesign sichergestellt, dass die Akteursvielfalt erhalten bleibt. Dies wird innerhalb der Solar- und Erneuerbaren-Energien-Branche aber massiv angezweifelt.
Auf Kritik aus den Verbänden oder aus den Ländern regierte die Bundesregierung kaum. Die einzige deutliche Änderung in dem Entwurf war nach pv magazine-Informationen die Anpassung des Preismechanismus. So sollen in der ersten Ausschreibungsrunde die Zuschläge nach pay-as-bid-Verfahren und in den zwei verbleibenden Runden 2015 das nach dem uniform-pricing-Verfahren vergeben werden. Die ersten zwei Ausschreibungsrunden 2016 sind dann wieder nach dem pay-as-bid-Verfahren vorgesehen. Es wird jeweils drei Runden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 geben. Die ausgeschriebene Menge reduziert sich von 500 Megawatt in diesem Jahr über 400 Megawatt 2016 auf 300 Megawatt 2017.
Die Verordnung muss nicht mehr durch den Bundestag oder Bundesrat. Sie tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die für Februar geplant ist, in Kraft. Einenicht amtliche Lesefassung hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits auf seiner Webseite veröffentlicht. (Sandra Enkhardt)
pv magazine veranstaltete kürzlich ein Webinar zur geplanten Freiflächenausschreibungsverordnung. Rechtsanwältin Margarethe von Oppen erklärte die wichtigsten Eckdaten und beantwortete zahlreiche Nachfragen der Teilnehmer. Die Aufzeichnung des Webinar erhalten Sie gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 35 Euro unterwww.solarpraxis.de.
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