Kabinett beschließt EEG-Gesetzentwurf

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Das Kabinett hat am Morgen den EEG-Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) beraten und verabschiedet. „Es ist ein Neustart der Energiewende“, erklärte Gabriel auf einer anschließenden Pressekonferenz in Berlin. Er kündigte an, dass spätestens 2017 der Einstieg in die Auktionierung erfolgen soll. Damit kommt Gabriel wohl einer Forderung der EU-Kommission nach, die eine Umstellung der Förderung Erneuerbarer auf Ausschreibungen fordert. In der Nacht hatte sich Gabriel mit der EU-Kommission auch auf die künftige Ausgestaltung der Industrieprivilegien geeinigt. Diese seien in den Gesetzentwurf noch nicht eingearbeitet. Dies solle bis Anfang Mai nachgeholt werden, sagte Gabriel. Dennoch sei er sicher, dass sie im Einklang mit den neuen Beihilferichtlinien der EU-Kommission stehen werden, die am Mittwoch in Brüssel verabschiedet werden sollen. Gabriel skizzierte die Grundzüge. So habe die EU-Kommission 65 Branchen definiert, die künftig von Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage profitieren könnten. Die Zahl der privilegierten Unternehmen werde um rund 400 auf etwa 1600 sinken, so der Minister weiter. Der Kompromiss sehe vor, dass Unternehmen befreit würden, die im internationalen Wettbewerb stünden und bei denen die Energiekosten 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Diese sollen künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Andere Unternehmen, die diese Voraussetzung nicht erfüllten aber zu den definierten Branchen gehörten, sollten 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Es seien aber auch Härtefallregelungen außerhalb dieses Kompromisses möglich.

Die Belastung des Eigenverbrauchs rechtfertigt Gabriel mit minimalen Einsparungen bei der EEG-Umlage, die derzeit bei 6,24 Cent je Kilowattstunde liegt. „Durch die zukünftige Einbeziehung von privat oder gewerblich genutzten Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung in die Umlagenfinanzierung wird der Flucht in den Eigenverbrauch begegnet und auf diese Weise die Finanzierungsbasis des EEG gesichert, indem eine Erosion des umlagepflichtigen Letztverbrauchs verhindert wird. Die diesbezüglichen Neuregelungen dieser Gesetzesnovelle tragen zu einer Reduktion der EEG-Umlage in 2020 in Höhe von etwa 0,3 Cent/kWh bei“, heißt es im Entwurf, der pv magazine vorliegt. Dabei werden Betreiber von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen deutlich stärker belastet als die Eigenverbrauchsanlagen der Industrie. Die energieintensiven Industrieunternehmen und Unternehmen, die zu dieser Branche gehören sollen für Neuanlagen 15 Prozent EEG-Umlage bei Eigenverbrauch zahlen. Bei allen übrigen Unternehmen und privaten Betreiber wird der Eigenverbrauch mit 50 Prozent belastet. Insgesamt werde sich kurzfristig damit keine Entlastung der EEG-Umlage erreichen lassen. Im Gesetzentwurf wird damit gerechnet, dass rund 45.000 neue Anlagen zur Eigenversorgung pro Jahr von dieser Neuregelung betroffen sein werden. Gabriel betonte, dass es keine Belastung des Eigenverbrauchs bei Bestandsanlagen geben wird.

Bei Photovoltaik-Anlagen plant die Bundesregierung weiterhin eine Kompensation, da Neuanlagen durch die Belastung des Eigenverbrauchs unwirtschaftlich werden. Erstaunlich ist folgende Passage im Entwurf, die zeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium davon ausgeht, dass bereits heutzutage die Fördersätze zu niedrig sind, vor zusätzlichen Belastungen aber nicht zurückschreckt. „Die Fördersätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie sind in den letzten Jahren stark gesunken. Derzeit liegen die Fördersätze unterhalb der Stromgestehungskosten für neue Photovoltaikanlagen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen ist daher derzeit nur möglich, wenn ein Teil des Stroms für die Eigenversorgung genutzt wird. Vor dem Hintergrund der Belastung der Eigenversorgung mit der EEG-Umlage nach § 58 EEG 2014 verringert sich auch die Wirtschaftlichkeit von Strom aus solarer Strahlungsenergie. Um einen wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen weiterhin gewährleisten zu können, wird die Förderhöhe an diese Entwicklung angepasst“, heißt es im Entwurf. Dabei ist der ursprünglich geplante Kompensationsbetrag bei der Einspeisevergütung von 0,4 nochmals auf 0,3 Cent je Kilowattstunde gesenkt worden. Die Bagatellgrenze von 10 Kilowatt Leistung steht aber weiter im Gesetz. Forderungen, diese deutlich zu erhöhen, sind bislang wohl nicht ins Bundeswirtschaftsministerium vorgedrungen.

Die bereits von uns berichtetete Absenkung des Zubaukorridors für Photovoltaik auf jährlich 2400 bis 2600 Megawatt wird in dem Gesetzentwurf wie folgt begründet: „Es erfolgt somit eine Absenkung und Verschmälerung des Zielkorridors. Die Verschmälerung des Zielkorridors gewährleistet eine zielgenauere Steuerung der Degression bei einer signifikanten Über- oder Unterschreitung des Ausbauziels von 2 500 MW pro Jahr.“ Allerdings wird sich mit der EEG-Novelle wenig an den bisherigen Degressionsschritten ändern. Gegenüber der bestehenden Regelung ist nun nur eingeplant, dass die monatliche Degression der Solarförderung bei 0,5 Prozent liegen soll, wenn der neue Zielkorridor erreicht wird. Dieser Degressionschritt griff vorher erst bei einem kumulierten Zubau von weniger als 2000 Megawatt pro Jahr. Außerdem ist noch ein neuer Zwischenschritt eingezogen. Die Photovoltaik-Einspeisevergütungen sinken um 0,25 Prozent, wenn der hochgerechnete Zubau bei jährlich 1500 bis 2400 Megwatt liegen sollte.

Das Auslaufen der EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen ist weiterhin bei einer installierten Leistung von 52 Gigawatt vorgesehen. Die Bundesregierung werde „rechtzeitig vor Erreichen dieses Ziels“ einen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen, heißt es im Entwurf. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll das Ausschreibungsverfahren getestet werden. Konkreter Vorstellungen sind im Gesetzentwurf weiterhin nicht enthalten.

Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin sprach im N24-Interview von einem „Fehlstart“. Er kritisierte die starken Beschneidungen für die verschiedenen Erneuerbaren bei weiterhin großzügigen Ausnahmeregelungen für die Industrie. (Sandra Enkhardt)

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