Im Januar kletterten die Modulpreise von Produkten aus Asien gleichermaßen um wenige Prozentpunkte nach oben. Nur die Werte der wenigen noch verfügbaren deutschen und europäischen Produkte blieben stabil. Der hiesige Markt – zumindest das europäische Festland – wird nach wie vor nur unzureichend mit preiswerten Modulen versorgt. Immer noch landet überproportional viel Ware auf den britischen Inseln, wo schnell noch die letzten Großprojekte ans Netz gebracht werden, bevor auch dort Ende März dem vermeintlichen Photovoltaik-Wildwuchs ein Ende bereitet wird.
Der zeitlich begrenzte Boom in Großbritannien ist denn auch mehr oder weniger der alleinige Verantwortliche dafür, dass der europäische Markt nach drei rückläufigen Jahren überhaupt wieder einmal eine moderate Zuwachsrate verzeichnen konnte. Allerdings liegt diese mit knapp 15 Prozent noch immer deutlich hinter der des Photovoltaik-Weltmarkts. Dieser konnte 2015 immerhin um 25 Prozent auf über 50 Gigawatt neuinstallierter Leistung zulegen. Der weiterhin rückläufige deutsche Markt hat daran mit 1,5 Gigawatt nur noch einen Anteil von etwa drei Prozent. Kein Wunder, dass sich asiatische Photovoltaik-Hersteller immer weniger für uns interessieren.
Als ob es nicht bereits genug Heimsuchungen für den deutschen Photovoltaik-Handel und das Solarhandwerk gäbe, ereilte uns Anfang des Jahres eine neue Geißel in Form des novellierten Elektrogesetzes (ElektroG2), bzw. auf europäischer Ebene in Form der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment). Nach Strafzöllen und Mindestimportpreisen für chinesische Zellen und Module, Ausschreibungspflicht für Freiflächenanlagen nun also dieses neue Photovoltaik-Verhinderungsgesetz!
Was vom Prinzip her gut gemeint und grundsätzlich begrüßenswert ist – eine Regelung zur insolvenzsicheren Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings von Elektroschrott durch die Verursacher – gerät leider in der Praxis zur Farce. Nachdem das freiwillige Rücknahmesystem von PV Cycle wohl nicht die gewünschte Wirkung zeigte, da sich lange nicht alle Hersteller von Solarmodulen diesem oder vergleichbaren Dienstleistern anschlossen, wurde ein System eingeführt, bei dem ein Durchgriff bis runter zum Solarteur möglich ist. Dieser ist dann auch in letzter Konsequenz dafür verantwortlich, die zukünftige Rücknahme aller von ihm verkauften Elektrogeräte zu organisieren und zu finanzieren, sofern dies nicht durch eine vorgelagerte Instanz in der Lieferkette sichergestellt wurde. Seit dem 24. Oktober 2015 unterliegen neben Wechselrichtern nun auch PV-Module der neuen Regelung, am 1. Februar endete die Übergangsfrist zur Registrierung aller für den Handel vorgesehenen Marken und Produkte.
Was das für den einzelnen Akteur nun bedeutet, ist immer noch schwer abzuschätzen. Zwar kann man den Gesetzestext jederzeit studieren und es gibt es mittlerweile auch reichlich Infomaterial (z.B. vom Bundesverband Solarwirtschaft), doch lässt dieses noch reichlich Raum für unterschiedliche Interpretationen und unabhängige qualifizierte Beratung ist nicht leicht zu finden. Zu wenig Erfahrung gibt es momentan mit der tatsächlichen Umsetzbarkeit und den Konsequenzen einer Missachtung. Zu groß auch das Chaos rund um die mit der Registrierung der Produkte und Verwaltung der hinterlegten finanziellen Sicherheiten betrauten Stiftung EAR. Antragsteller warten teilweise Monate auf die Zuteilung einer Registrierungsnummer, ohne die ein In-Verkehr-Bringen von Ware eigentlich gar nicht mehr möglich sein soll.
Anfang Februar waren von den vielen hundert in Umlauf befindlichen Marken und Produkten gerade einmal 50 offiziell erfasst. Vorwiegend japanische und europäische Hersteller mit in der Regel höherpreisigen Produkten können eine Registrierungsnummer vorweisen, während die meisten chinesischen und südostasiatischen Hersteller von ihrem „Glück“ vermutlich noch gar nichts wissen oder wissen wollen. Dass jedes Mitglied der Europäischen Union wiederum seine landesspezifische Regelung für Rücknahme und Recyling durchsetzen will, setzt dem ganzen Unfug noch die Krone auf. Es ist daher zu erwarten, dass sich weitere internationale Hersteller vom EU-Markt zurückziehen werden und damit das Preisniveau im Jahr 2016 weiter steigen wird, insbesondere wenn die Kosten für das neuorganisierte Rücknahmesystem auf die Produkte umgelegt werden.
Übersicht der im Oktober neu eingeführten Preispunkte inklusive der Veränderungen:
Modulklasse | Preis (€/Wp) | Veränderung | Beschreibung |
High Efficiency | 0,69 | – 1,4% | Kristalline Module ab 275 Wp, mit PERC-, HIT-, N-Type- oder Rückseitenkontakt-Zellen oder Kombinationen daraus |
All Black | 0,58 | + 1,8 % | Modultypen mit schwarzer Rückseitenfolie, schwarzem Rahmen und einer Nennleistung zwischen 190 Wp und 270 Wp |
Mainstream | 0,51 | + 2,0 % | Module mit üblicherweise 60-Zellen, Standard-Alurahmen, weißer Rückseitenfolie und 245 bis 270 Wp, repräsentieren den Großteil der Module im Markt |
Low Cost | 0,34 | – 8,1% | Minderleistungsmodule, B-Ware, Insolvenzware, Gebrauchtmodule (kristallin), Produkte mit eingeschränkter oder ohne Herstellergarantie |
(Die dargestellten Preise geben die durchschnittlichen Angebotspreise für verzollte Ware auf dem europäischen Spotmarkt im Monat Januar 2016 wieder.)
— Der Autor Martin Schachinger beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit dem Thema Photovoltaik und Regenerativen Energien im Allgemeinen. Er ist innerhalb der Photovoltaik-Branche bestens vernetzt, was nicht zuletzt auf sein kontinuierliches Engagement für die internationale Online-Handelsplattform für Solarkomponentenwww.pvXchange.com zurückzuführen ist, welche er 2004 zusammen mit zwei Partnern ins Leben rief. Dort wird ein breites Spektrum an Markenprodukten, Neu- und Gebrauchtware mit unterschiedlichsten Spezifikationen angeboten. —
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