Bereits seit Ende Mai 2012 läuft eine gerichtliche Auseindersetzung zwischen der Vattenfall AB und der Bundesrepublik Deutschland vor Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Der schwedische Konzern hatte gemeinsam mit anderen, die aber nicht namentlich genannt werden, Klage wegen der Stilllegung seiner AKW Krümmel und Brunsbüttel nach der Atomkatastrophe von Fukushima eingereicht. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ verlangt Vattenfall AB von der Bundesregierung 4.675.903.975,32 Euro plus vier Prozent Zinsen. Das Blatt berichtet weiter, dass neben Vattenfall AB auch die Betreibergesellschaften an der Klage beteiligt sein soll. Damit könnte wiederum Eon im Falle eines Erfolgs von Vattenfall profitieren, da es 50 Prozent bei der Betreibergesellschaft von Krümmel und 33 Prozent bei Brunsbüttel hält. Experten zufolge könnte Eon dadurch mit mindestens 1,5 Milliarden Euro erhalten, heißt es bei der SZ weiter.
Der Prozess selbst findet unter höchster Geheimhaltung statt. Kenntnisse über Details des Verfahrens sollen nur wenige Beamte des Bundeswirtschaftsministeriums haben, die auch eng mit den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein zusammenarbeiteten. Bis Mitte Oktober seien für den Prozess vor dem ICSID bereits 3,2 Millionen Euro an Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter und Dienstleister ausgegeben worden, wie die SZ aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen berichtet. 200.000 Euro davon seien Gerichtskosten. Bis zum Abschluss des Verfahrens rechne die Bundesregierung mit Gesamtkosten von etwa neun Millionen Euro. "Krümmel und Brunsbüttel standen jahrelang still und waren ein Verlustgeschäft. Sich nun die klammen Konzernkassen mit deutschem Steuergeld füllen zu wollen, ist schlicht inakzeptabel und wird dem Image von Vattenfall in Deutschland schweren Schaden zufügen", kommentierte Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, das Verfahren. Wann genau ein Urteil des ICSID zu erwarten ist, ging aus dessen Veröffentlichungen zu dem Rechtsstreit nicht hervor. Das Bundeswirtschaftsministerium sicherte aber zu, den Bundestag über den Fortgang zu informieren. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.