Fenecon bietet mit dem Energy Pool umfangreiche Stromdienstleistungen an, die Kunden als Zusatzoptionen wählen können. Geschäftsführer Franz-Josef Feilmeier hat diese Modelle in dem Webinar am 11. Oktober zur Diskussion gestellt. Er beantwortet im folgenden Fragen aus dem Webinar, für die teilweise keine Zeit mehr war (siehe unten).
Die Präsentation zu Webinar können Sie
Das Webinar können Siehier nachsehen.
Kurzzusammenfassung für Leser, die das Webinar nicht besucht haben und die für das Verständnis von Fragen und Antworten hilfreich ist:
In der Basisversion des Energy Pools kann man bereits mit kleinen Stromspeichersystemen des Unternehmens teilnehmen. Dabei werden Einspeisung als Direktvermarktung mit Marktprämie und Strombezug durch den Energiepartner Jura Strom gemanagt. Feilmeier betont, dass er und sein Team den Aufwand und die Bürokratie für Kunden besonders niedrig halten wollen. Bei negativen Strompreisen gibt es noch das Plus, dass Jura die Speicher der Kunden kostenlos beladen kann.
In der Premiumversion, die im Webinar vorgestellt wurde, werden die Batteriespeicher zusätzlich dafür genutzt, Primärregelleistung zu erbringen. Kunden profitieren bei diesem Modell an den Erlösen in Form von 1000 Kilowattstunden Umsonststrom pro Jahr. „Diese sind unabhängig von negativen Strompreisen, es wird keine zusätzliche Grundgebühr verlangt und der Freistrom wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben“, so Feilmeier (siehe auchVorberichterstattung).
Der Energy Pool ist ein Angebot für Endkunden. „Parallel entwickeln wir ähnliche Geschäftsmodelle auch zusammen mit weiteren modernen Energieversorgern“, sagt Feilmeier. Er hat mit seinem Unternehmen den diesjährigen Handelsblatt Energy Award erhalten.
Fragen und Antworten:
1. Allgemeine Themen
In dem Webinar hat Fenecon vorgestellt, wie die Doppelnutzung eines Speichers für einen Pralinenhersteller vonstatten gehen kann. Der Gewerbebetrieb nutzt den Speicher in den Monaten, in denen die Solaranlage viel Energie produziert, zum Peak-shaving. In den Wintermonaten wird er zu 100 Prozent am Regelenergiemarkt vermarktet. Dadurch werden zusätzliche Einnahmen generiert. Ein Webinar-Teilnehmer fragt, wie sich die Amortisierung des Speichers beim Pralinenhersteller auf die beiden Geschäftsmodelle aufteilt.
Fenecon: Im Bereich der Gewerbespeicher und netzdienlichen Speicher konnten wir in vielen Projekten Erfahrung aufbauen und haben passende Serienprodukte entwickelt. Im konkret vorgestellten Projekt nimmt der Gewerbebetrieb am Modell der „atypischen Netznutzung“ teil, er reduziert also insbesondere seine Leistungsspitzen im „Hochlastzeitfenster“. Diese werden jeweils vom Verteilnetzbetreiber vorgegeben und belohnen Gewerbekunden, die zu Zeiten maximaler Stromnachfrage ihren Bedarf reduzieren können, mit deutlich reduzierten Netzentgelten. Der Kunde betreibt seinen Speicher in den drei Wintermonaten (Dezember, Januar und Februar) im Hochlastzeitfenster. In den neun Sommermonaten wird der Speicher in der Primärregelleistung gefahren. Außerdem sind empfindliche Produktionsanlagen an die beiden notstromfähigen 40 Kilowatt / 40 Kilowattstunden-Speicher angeschlossen und ein Energiemanagement optimiert die Stromflüsse. Eine Photovoltaikanlage ist derzeit nicht installiert. Aus Hochlastzeitfenster und Primärregelleistung werden jährliche Einsparungen beziehungsweise Einnahmen von gut 20.000 Euro erzielt.
Ist es möglich, den Teil des Speichers, der am Primärregelmarkt teilnimmt, grundsätzlich zu dynamisieren, also noch über das Beispiel mit dem gemischten Geschäftsmodell bei dem Pralinenhersteller hinauszugehen? So, dass man während eines achtwöchigen Sommerurlaubs beispielsweise ganz auf die Eigenverbrauchsoptimierung verzichtet und dafür mehr Gewinn am Regelleistungsmarkt macht?
Fenecon: Ja, das ist möglich – und diese flexible Betriebsweise ist auch absolut notwendig wenn wir eine hunderprozentige Energiewende erreichen wollen. Unsere Philosophie ist, dass Stromspeicher, die im Pool eines Energiepartners verbunden sind, dort jeweils bestmöglich an den Energie- und Leistungsmärkten agieren. Für Primärregelleistung muss der Speicher immer eine ganze Woche am Stück verfügbar sein, andere Anwendungen lassen sich bereits nutzen, wenn der Speicher wenige Stunden nicht voll ausgelastet ist. Eine projektspezifische technische Auslegung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Gewerbespeichern bieten wir kostenlos und unverbindlich an.
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In dem Webinar hat Fenecon eine Analogie zu Apple gezogen um zu verdeutlichen, welche Rolle Hardware und welche Rolle Software spielt. Sehen sie eher die Software oder die Hardware als marktentscheidend für die Energieanbieter und Batteriespeicheranbieter an?
Fenecon: Apple und BYD arbeiten eng zusammen, da BYD einige Produkte für Apple produziert. An dieser Partnerschaft haben wir uns orientiert, so stellt BYD ebenfalls unseren Partner für die perfekte Hardware dar (BYD ist Partner von Fenecon und liefert die Batterien, die Red.).
Derzeit werden Stromspeicher als Kombination von Hardware und Software produziert, jeweils proprietär vom jeweiligen Hersteller. Das erinnert an alte Handy-Zeiten, in denen Nokia, Motorola und andere das genauso gemacht haben.
Zusammen mit BYD haben wir nun die Analogie der Smartphonewelt genutzt: auf Basis einer standardisierten und leistungsfähigen Hardware läuft eine Firmware, die wiederum die einfache Programmierbasis für Applikationen verschiedener – auch externer – Anbieter darstellt. Je nach Einsatzmodell des Speichers werden diese Apps miteinander betrieben beziehungsweise teilweise auch gegeneinander priorisiert. So werden multiple Anwendungen überhaupt erst möglich und der Speicher kann sein Einsatzszenario im Laufe der Lebensdauer entsprechend anpassen. Dabei halten wir die Firmware als OpenSource Software offen, damit sie auch von anderen übernommen werden kann.
Entscheidend für ein zukunftsfähiges Modell ist also eine multifunktionale Hardware, deren Garantiebedingungen diese Funktionen auch zulassen und die Applikationen verschiedener Anbieter, die im Wettbewerb um den höchsten Kundennutzen stehen.
Man hört oft, ein Hindernis der Solarbranche sei, dass Photovoltaik zu kompliziert geworden sei angesichts der vielen zusätzlichen Regeln und Anforderungen, die in den vergangenen Jahren hinzugekommen sind. Wird es durch die komplexen Tarifmodelle von Stromdienstleistungen und durch die Primärregelleistung nicht zusätzlich komplizierter und damit schwieriger, Anlagen zu verkaufen?
Fenecon: Ja, daher haben wir die Einfachheit und Bürokratiefreiheit in unserem Modell auch als erste Priorität und die Wirtschaftlichkeit dahinter als zweite Priorität definiert, wobei wir hier alles auf Einsparungen setzen, da das der Grund für eine Investition in Speicher und Photovoltaik ist, nicht eventuelle zusätzliche Einnahmen. Wir verkaufen dem Kunden auch nicht ein „Primärregelleistungspaket“, sondern die Teilnahme am Energy Pool (bbeziehungsweise Energiepartnermodell mit anderen Energieversorgern). Das bedeutet, er schließt nur einmal die Verträge für Strombezug und Stromeinspeisung, den Flexvertrag und den Messstellenbetriebsvertrag. Danach kümmert sich sein Energiepartner um jegliche Bürokratie und der Kunde genießt maximale Einsparungen. Dabei ist wichtig, den Kunden gerade nicht mit neuen monatlichen Gebühren oder Beiträgen zu belasten.
Sie zeigen auch das Beispiel einer „Nulleinspeisereanlage“. Kann ich dann trotzdem Vorsteuer abziehen?
Fenecon: Grundsätzlich dürfen wir nicht steuerlich beraten. Wir empfehlen unseren Kunden einen privaten Anlagenbetrieb, also dem Kauf inklusive Umsatzsteuer. Nur dann ist auch der Betrieb komplett privat und steuerfrei zu halten. Wer die Vorsteuererstattung will, kann sich für die Variante mit EEG-Marktprämie (dann ohne Freistromkontingent) oder für den Börsenpreis mit Freistromkontingent entscheiden.
Unter Umständen kann durch die Energy Pool Teilnahme ein Vorsteuerabzug auch bei Speichernachrüstung möglich sein. Wir empfehlen die Klärung zusammen mit Ihrem Steuerberater.
2. Fragen zum Energy Pool allgemein
Um am Energy Pool teilzunehmen, muss man den Strom von dem Fenecon-Partner Jurastrom beziehen. Was passiert wenn man den Stromliefervertrag bei Jura kündigt? Hat man dann Investitionen getätigt, die dadurch überflüssig werden und damit ein schlechtes Geschäft sind?
Fenecon: Der Vertrag mit Jura ist frühestens nach einem Jahr und dann monatlich kündbar. Durch eigene Windparks ist Jura in der Lage, auch künftig günstige Konditionen für echten Ökostrom anzubieten.
Für den Kunden ist jedoch der leistungsfähige Stromspeicher das Kernstück seiner Investition. Wir sehen einen Wettbewerb um die Flexibilitäten. Man kann also mit seinem Speicher und damit der Möglichkeit für Netzstützung und flexiblen Strombezug auch zu anderen Energieversorgern (beziehungsweise „Energiepartnern“) wechseln, die gegebenenfalls bessere Angebote machen. Die OpenSource Plattform und der Stromspeicher mit Smartphone-Philosophie machen das möglich, genauso wie Sie mit Ihrem Smartphone auch zum Tarif eines anderen Anbieters wechseln können wenn der günstiger ist.
An dieser Stelle nur so viel: auf Basis der Fenecon Pro 9-12 und Commercial 40-40 Stromspeicher stehen wir derzeit mit vielen modernen Energieversorgern im Gespräch, die auf Basis dieser Produkte ebenfalls sehr interessante Angebote machen werden.
Können an den Energy Pool und die Primärregelleistungsvermarktung auch Geräte anderer Hersteller, zum Beispiel aus Bestandsanlagen, angeschlossen werden?
Fenecon: Nein beziehungsweise nur als zusätzliche Geräte. Beispielsweise erhöht sich der Wert Ihrer Flexibilität, wenn Sie künftig eine Stromheizung oder ein Elektroauto haben. Auch die Regelungsmöglichkeit von Bestands-PV-Wechselrichtern kann werterhöhend sein. Andere Stromspeicher können jedoch hier nicht eingebunden werden. Dafür wird es neutrale Anbieter von Regelleistungs- oder Strommarktprodukten geben. Letztlich funktioniert Energiewende nur, wenn alle Flexibilitäten irgendwann intelligent eingebunden werden. Der Wert Ihrer Flexibilität bemisst sich dabei an der Ein- und Ausspeicherleistung Ihres Batteriewechselrichters, wird also gegebenenfalls bei nur wenigen Kilowatt Leistung sehr gering sein – selbst wenn ausreichend Kapazität in Kilowattstunden verfügbar wäre.
3. Fragen zur Primärregelleistungsvermarktung
Wenn Primärregelleistung vermarktet wird, können zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden, die Fenecon in Form von Umsonststrom an Kunden zurückgibt. Zu diesem Themenkomplex gab es etliche Fragen,
Wie viele Jahre werden die 1.000 Kilowattstunden Freistrom als Anteil an den Vermarktungserlösen garantiert und gelten die Bedingungen unabhängig von der Batteriegröße, der Größe der Photovoltaikanlage und des Stromverbrauchs des Haushalts?
Fenecon: Wir sind uns sehr sicher, die 1000 Kilowattstunden Freistrom pro Jahr im Gegenwert von derzeit circa 240 Euro pro Jahr für volle 20 Jahre auf Basis der Einnahmen aus der Flexibilitätsvermarktung anbieten zu können. Wir sehen sogar Steigerungspotenzial durch flexible Strompreise und neue Gesetzgebung. Dabei garantieren wir sie für mindestens fünf Jahre. Das heißt, dass der Flexvertrag unsererseits frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden kann.
Dabei berechnen wir nicht die Effekte aus Eigenverbrauch aus PV-Anlage und Haushalts-Stromverbrauch mit ein, sondern gewähren die 1000 Kilowattstunden pro Jahr komplett zusätzlich und direkt auf der Stromrechnung. Die Voraussetzung ist ein Fenecon Pro 9-12 Stromspeicher mit 9 Kilowatt Wechselrichterleitung und 12 Kilowattstunden Netto-Batteriekapazität.
Wenn eine bestimmte Speicherkapazität vermarktet wird, muss der Speicher diese jederzeit zur Verfügung stellen können, wenn sie gebraucht wird. Dazu muss zum einen immer ein Teil des Speichers frei gehalten werden, der die Regelenergie dann 30 Minuten lang aufnehmen kann, zum anderen muss der Speicher immer so weit geladen sein, dass er die Energie 30 Minuten abgeben kann. In der Abbildung in der Präsentation im Webinar sieht es so aus, als ob dafür ein Intervall 20 Prozent der Kapazität am oberen Rand und am unteren Rand freigehalten wird. Stimmt das? Wird ein fester Teil der Batteriekapazität für die Regelleistungsvermarktung fixiert und wie groß ist dieser?
Fenecon: Das ist richtig. Wir vermarkten anfangs 5 Kilowatt Speicherleistung pro Gerät. Die derzeit in Deutschland gültige Vorgabe von 30 Minuten bedeutet, dass wir 2,5 Kilowattstunden im Min-SOC und Max-SOC reservieren, gerechnet auf die Bruttokapazität von 12,8 Kilowattstunden sind das etwa jeweils 20 Prozent. Falls Stromspeicher – wie auch Kohlekraftwerke – künftig ebenfalls nur 15 Minuten vorhalten müssen und Poolingeffekte eines heterogenen Anlagenpools genutzt werden können – dann reduziert sich diese Vorhaltekapazität entsprechend.
Bei der Eigenverbrauchsoptimierung finanziert der Investor den Speicher, indem er Stromkosten einspart. Wie beeinflusst die Freihaltung der Speicherkapazität diese Einsparungen?
Fenecon: Da die nutzbare Speicherkapazität von 12,0 auf 7,8 Kilowattstunden reduziert wird, empfehlen wir die individuelle Berechnung dieses Unterschiedes für den jeweiligen Kunden. Er wird also etwas weniger speicheroptimierten Eigenverbrauch haben. Dafür verlängert die Nutzung der Batterie nur im Bereich von 20 bis 80 Prozent Ladezustand die Lebensdauer. Im Offgridbetrieb und wenn eine PRL-Ausschreibung nicht gewonnen wird oder eine andere Anwendung im Speicherpool gefahren wird, steht natürlich wiederum die volle Kapazität zur Verfügung.
Wenn Zusatzeinnahmen über die Primärregelleistungsvermarktung erbracht werden, wird der Speicher in zusätzlichen Zyklen be- und entladen. Inwiefern mindert das die Lebensdauer und lässt sich quantifizieren, in wie fern dadurch Kosten für den Speicherinvestor entstehen?
Fenecon: Unsere bisherigen Analysen zeigen, dass die Einflüsse nur gering sind und beispielsweise durch den Nutzungsbereich 20 bis 80 Prozent auch Lebensdauer-verlängernde Effekte eintreten. Unser Garantieversprechen von 12 Jahren oder 6000 Zyklen (=500 Zyklen pro Jahr) bis 70 Prozent der Anfangs-Nettokapazität gilt allerdings uneingeschränkt auch bei Teilnahme am Fenecon Energy Pool.
Die Primärregelleistungs- und Primärregelenergieerbringung muss dokumentiert werden. Reichen dazu die Erfassungsmethoden im Speicher aus oder sind zusätzliche Zähler nötig?
Fenecon: Die Betriebsweise in unserem Modell ist eine frequenzbasierte Arbeitspunktverschiebung des Speicher-Wechselrichters. Entsprechend dokumentiert die Ampard Local Intelligence die jeweilige Basisleistung und die erhöhte oder reduzierte Leistung (das Pooling der Speicher übernimmt Ampard, siehe Vorberichterstattung und Webinar, die Red.). Die Speicher verfügen über eine integrierte Frequenzmessung.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Netzbetreibern bei Anmeldung Ihrer Speichersysteme zur positiven und negativen Regelleistung?
Fenecon: An dieser Stelle ist wichtig, Primärregelleistung von negativer Sekundärregelleistung oder anderen Modellen abzugrenzen. Während diese gegebenenfalls zusätzliche Zähler benötigen, die Sekundärregelleistungserbringung schärfere Kommunikationsvorgaben hat und immer Fragen im Zusammenhang mit der EEG-Vergütung auftauchen, bestehen diese Hürden in unserem Modell nicht mehr. Es wird nur der bestehende Zähler durch einen anderen Zähler (RLM) ausgetauscht. Jegliche Einspeisung ist eine „sonstige Direktvermarktung“, es bestehen keine Gefahren durch das Doppelvermarktungsverbot, da auf EEG-Vergütung ohnehin verzichtet wird. Vorreiter wie Caterva haben gezeigt, dass nicht nur die Erbringung von Primärregelleistung auf dezentralen Anlagen parallel zum Eigenverbrauch funktioniert, sondern auch die Anmeldung etabliert ist. Mittlerweile gibt es dafür sogar standardisierte Anmeldebögen, die wir vorausgefüllt mitliefern und die lediglich vom Verteilnetzbetreiber zu bestätigen sind. Fragen können nur bei unerfahrenen Netzcentern auftreten, wir helfen gerne, diese zu beantworten.
Man hört, dass bei anderen Anbietern, die mit Batteriespeichern Regelenergie vermarkten wollen, die Problematik auftauchte, dass die Verteilnetzbetreiber das System anschließen müssen und teilweise das nicht einfach gestattet haben. Können Sie sicher stellen, dass man Ihr System überall ohne zusätzliche Vertragsverhandlungen mit dem zuständigen Verteilnetzetzbetreiber installieren kann?
Fenecon: Ja. Der Netzbetreiber prüft dabei die maximale Netzbelastung durch Einspeisung und Bezug des Gesamtsystems auf Basis des vorausgefüllten Formulars „Bestätigungserklärung des Anschlussnetzbetreibers für Regelleistungsvorhaltung und -erbringung“. Dabei sind unsere 9 Kilowatt Leistung bewusst gewählt, da diese praktisch immer möglich sein sollten, auch wenn beispielsweise zusammen mit dem PV-Wechselrichter einer 10 Kilowattpeak-Photovoltaikanlage eine Maximaleinspeisung von 19 Kilowatt möglich wäre. Wenn die Photovoltaikanlage DC-seitig verbunden wird – was wir auf Basis von Hochvolt-Ladereglern des Schweizer Herstellers Studer anbieten – ist ohnehin die maximale Einspeiseleistung auf die Batteriewechselrichterleistung begrenzt.
Der Netzbetreiber muss in unserem Modell keinen zusätzlichen Netzanschluss und Zähler genehmigen.
Wird durch die Regelleistung mein Jahresverbrauch steigen, sei es real oder sei es, weil der Regelleistungs-Strom über den gleichen Zähler wie der normale Verbrauchsstrom läuft? Wenn ja, um wieviel?
Fenecon: Ja. Wir erbringen über einen Zähler sowohl positive Primärregelleistung (Erhöhung der Ausgabeleistung des Batteriewechselrichters) als auch negative Primärregelleistung (Reduzierung). Wenn also beispielsweise nachts negative Primärregelleistung abgerufen wird, erhöht sich der Strombezug. Allerdings wird dieser gemäß den Vorgaben der Übertragungsnetzbetreiber erfasst und transparent dargestellt. Die Menge hängt von der Zusammensetzung des Anlagenpools, sowie der Frequenzabweichung im Netz zusammen. Die Summe des negativen Primärregelleistungs-Bezuges wird dem Kunden zusätzlich zu den 1000 Kilowattstunden Freistrom auf der Stromrechnung erstattet.
Bei der Primärregelleistung regelt der Speicher die Energieaufnahme und Abgabe nach der Frequenz im Stromnetz. Ist diese Frequenzmessung und Frequenzregelung im Speicher integriert oder in einem zusätzlich zu installierenden Bauteil enthalten?
Fenecon: Die Frequenzmessung ist im Speicher integriert. Es wird kein gesondertes Bauteil benötigt. Die Regelung gemäß der gemessenen Frequenz erfolgt durch die Ampard Local Intelligence.
Fallen für die Regelenergie Netzgebühren an?
Fenecon: Das ist umstritten. Vorsichtshalber gehen wir davon aus, dass diese derzeit anfallen und erstatten die 1000 Kilowattstunden Freistrom, sowie den zusätzlichen Strombezug durch negative Primärregelleistung auf der Rechnung inklusive aller Umlagen und Gebühren. Sollte es hierzu (überfällige) Klarstellungen im Rahmen der Gesetzgebung geben, kann das Modell noch attraktiver für die Kunden gestaltet werden.
Wenn Strom geschenkt wird, ist er trotzdem umsatzsteuerpflichtig, oder?
Fenecon: Ja. Bei teilnehmenden Privatkunden handelt es sich um letztverbrauchten Strom. Daher stellt Jura den Strom Fenecon inklusive der Letztverbraucher-Umsatzsteuer in Rechnung. Über eine gesonderte steuerliche Erklärung führen wir diese Umsatzsteuer gemäß den Vorgaben, die uns seitens der Finanzdirektion hierzu gemacht werden, ab.
Für den Kunden entsprechen die 1000 Kilowattstunden Einsparung den vollen circa 240 Euro pro Jahr, also inklusive Umsatzsteuer und aller Abgaben und maximal bürokratiefrei.
Muss ich bei der Option Regelenergievermarktung auf die Einspeisung oder zumindest die Marktprämie verzichten, so dass ich ihn nur zum Börsenstrompreis vergütet bekomme? Wenn ja, kompensiert das nicht den Vorteil der 1000 Kilowattstunden Umsonststrom?
Fenecon: Ja, im aktuellen Freistrom-Modell mit einem Zähler ist das der Fall, die Einspeisung erfolgt ohne Marktprämie. In einem geplanten weiteren Modell mit 2 RLM-Zählern wäre EEG-Vergütung weiterhin nutzbar, dann allerdings zu deutlich höheren Anfangskosten und höheren laufenden Kosten.
Ob jeweils der Vorteil der 1000 Kilowattstunden Freistrom kompensiert wird, liegt an der Kundensituation. Allerdings braucht der zusätzlich produzierte Strom eben auch nicht eingespeist werden: er kann aktiv im Haus, in der Heizung/Klimatisierung oder im Elektroauto genutzt werden. Eingespeister „Sommer-Sonntag-Nachmittags-Strom“ ist ohnehin häufig Energiewende-schädlich.
Wir sehen bei vielen bereits realisierten „Nulleinspeiseanlagen“, dass diese schon nach wenigen Jahren Eigenverbrauchsanteile von über 80 Prozent erreichen. Das ist nachvollziehbar, da jeglicher zusätzlicher Strom nunmehr kostenlos verfügbar ist. Da die Einspeisevergütung deutlich unter den Stromkosten liegt, bedeuten 20 Prozent ungenutzter Strom lediglich circa 10 Prozent Einnahmeverlust – dafür aber viel kostenlosen Strom und Bürokratiefreiheit beziehungsweise gegebenenfalls eine bessere steuerliche Situation.
Welche Zähler (SLP/RLM) werden am Hausanschlusspunkt verbaut, was kosten diese und wer trägt die Kosten?
Fenecon: Es wird ein moderner RLM-Zähler verbaut. Die Kosten werden von Jura im Rahmen der normalen Grundgebühr getragen. Für den Kunden entstehen keine weiteren Kosten oder Bürokratie.
Ist es nach dem EEG 2017 möglich, Speicher gleichzeitig zur Optimierung des Eigenverbrauchs und gleichzeitig für das Angebot von Regelenergie zu nutzen?
Fenecon: Technisch und rechtlich ist es ohnehin möglich. Und ebenso wie unsere Marktbegleiter sind wir der festen Überzeugung, dass das auch ohne zusätzliche EEG-Umlage auf den PV-Eigenverbrauch möglich ist. Hierzu fehlt jedoch derzeit die finale und rechtssichere Stellungnahme der zuständigen Behörden.
4. Fragen zum Speicher selbst:
Nachts laufen im Haushalt nur kleine Lasten, von einigen Hundert Watt, teilweise sogar weniger. Wettbewerber sagen, wegen des Batteriewirkungsgrades sei es sinnvoll, einen Speicher mit kleiner dimensionierter Leistungsstufe zu nutzen. Ihr Speicher hat eine relativ leistungsstarke Elektronik von neun Kilowatt. Wie sehen Sie das?
Fenecon: Wir haben zum einen in der Entwicklung darauf geachtet, auch sehr hohe Teillastwirkungsgrade zu haben. Entscheidend ist aber unser Aufbau mit 3 x 3 Kilowatt Wechselrichtern, die wir einzeln ansteuern und auf Stand-By setzen können. So können wir die Wirkungsgradverluste minimieren und haben die maximale Flexibilität in den Anwendungen, ganz unserem Smartphone-Modell folgend.
Andererseits halten wir auch den teilweise eingeschlagenen Weg von beispielsweise lediglich 2 Kilowatt Speicherleistung für falsch. Bei diesen Anlagen geht viel Eigenverbrauch verloren, weil die Ausgabeleistung der Wechselrichter nicht ausreicht. Diese Anlagen passen auch kaum in eine elektromobile Welt.
Für uns hat die Leistung aber noch eine andere Perspektive: wir befinden uns in der Vorbereitung der Einführung eines variablen Stromtarifs. Wenn nunmehr also in einer Stunde sehr günstige oder negative Strompreise bestehen, schafft eine unterdimensionierte Leistungselektronik hier künftig lediglich 2 Kilowattstunden gewinnbringend aufzunehmen, während es im Pro 9-12 ganze 9 Kilowattstunden sind.
Übrigens: für Konstellationen, in denen der Pro 9-12 und der Fenecon Energy Pool Premium nicht passend sind, bieten wir mit den kompakten Kleinspeichern Mini 3-3 und Mini 3-6 günstige Lösungen an und man kann ebenfalls die Vorteile der Bürokratiefreiheit und von negativen Strompreisen nutzen, lediglich die 1000 Kilowattstunden Freistrom sind nur mit dem größeren Modell möglich.
Ihr Speicher hat eine Notstromfunktion. Erhöht diese den Selbstverbrauch des Speichers?
Fenecon: Der ongrid-Stromverbrauch eines notstromfähigen Speichers ist nur geringfügig höher als der von nicht notstromfähigen Speichern. Im Notstrombetrieb bildet der Speicher ein echtes Drehstromnetz mit Sternpunkt aus. Erst hierdurch erhöht sich der Eigenverbrauch.
Was kosten die Speicher?
Fenecon: Endkunden können unsere Stromspeicher bei Fachinstallateuren oder Energiepartnern erwerben. Wir vertrauen darauf, dass diese Fachpartner in der Lage sind, marktfähige Preise selbst zu kalkulieren und geben daher weder Verkaufspreise noch Margen für die Installateure vor.
Die Fachpartner können unsere Stromspeicher wiederum entweder bei uns oder immer mehr PV- und Elektro-Großhändlern erwerben. Fachunternehmen und Händlern schicken wir auf Anfrage mit Unternehmensnachweis gerne unsere Preislisten zu.
Die Kombination von BYD als weltgrößtem Hersteller von Lithiumbatterien (sowie auch Elektroautos, Elektrobussen und Stromspeicherkraftwerken) mit entsprechender Preisstruktur und den schlanken Strukturen bei FENECON ermöglicht jedoch überraschend günstige Preise trotz des hohen Leistungsumfangs. An dieser Stelle wollen wir nicht Apple sein.
Muss man die Photovoltaikanlage schon installiert haben, oder kann ich auch beides zusammen installieren lassen?
Fenecon: Die Teilnahme ist sowohl mit bestehender als auch mit neuer PV-Anlage möglich. Auch Teilnehmer mit anderen Erzeugungsanlagen wie BHKWs, Kleinwindkraftanlagen usw. begrüßen wir mit dem Ziel eines heterogenen Anlagenpools sehr. Ebenso ist eine Teilnahme auch ohne Erzeugungsanlage möglich, bspw. bei Gewerbeanlagen zum Peak-Shaving.
Die Fragen der Teilnehmer hat Fenecon schriftlich beantwortet. Wie sonst bei schriftlichen Interviews ist es dadurch nicht möglich, Nachfragen zu stellen.
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