EU-Kommission: Keine vorläufigen Zölle im Anti-Subventionsverfahren
Die EU-Kommission wird die Untersuchungen wegen möglicher unrechtmäßiger Subventionen für chinesische Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte fortsetzen. Vor dem Hintergrund des im Anti-Dumpingverfahren ausgehandelten Kompromisses wird es auch in diesem Verfahren aber vorerst keine vorläufigen Zölle geben. Die endgültige Entscheidung über die Einführung von Zöllen in beiden Verfahren wird nun bis zum 5. Dezember fallen. EU ProSun forderte Brüssel auf, die Ermittlungsergebnisse zu veröffentlichen. AFASE indes begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission.
Die EU-Kommission wird keine vorläufigen Zölle im Anti-Subventionsverfahren auf die Einfuhr von Photovoltaik-Produkten aus China verhängen. „Im jetzigen Fall führt die Kommission keine vorläufigen Maßnahmen ein; gleichwohl setzt sie die Untersuchung aktiv fort, um bis zum Ende dieses Jahres zu endgültigen Feststellungen zu gelangen“, hieß es in der offiziellen Erklärung aus Brüssel. Die Untersuchungen laufen parallel zur Anti-Dumping-Beschwerde gegen die Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte aus China ebenfalls bis Anfang Dezember 2013 weiter. „Der Verzicht auf vorläufige Anti-Subventionsmaßnahmen greift einem etwaigen späteren Beschluss im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung allerdings nicht vor“, erklärte die EU-Kommission weiter.
Die EU-Kommission verwies dabei auch auf den ausgehandelten Kompromiss im Anti-Dumpingverfahren, wodurch die vorläufigen Zölle weitgehend durch Mindestimportpreise und Einfuhrquoten ersetzt wurden. Alle chinesischen Hersteller die diese seit Dienstag geltende Verpflichtung akzeptieren, müssen keine vorläufigen Anti-Dumpingzölle von durchschnittlich 47,6 Prozent zahlen. „Die Kommission erklärte sich bereit, das Nötige zu tun, um die Anti-Subventionsuntersuchung im endgültigen Stadium in die Preisverpflichtung einzubeziehen, falls dies gerechtfertigt ist“, hieß es weiter. Die Allianz EU ProSun, die von dem deutschen Photovoltaik-Hersteller Solarworld angeführt wird und die Handelsbeschwerden im vergangenen Jahr in Brüssel einreichte, forderte die EU-Kommission auf, die Ermittlungsergebnisse im Anti-Subventionsverfahren zu veröffentlichen. "Die kommunistische Regierung Chinas subventioniert die Produktion und den Export von Solarmodulen mit Milliardenbeträgen. Nur so ist es chinesischen Herstellern möglich über einen langen Zeitraum Dumpingpreise anzubieten. Marktwirtschaftlich agierende Unternehmen haben gegen solch ein Vorgehen keine Chance", sagte EU ProSun-Präsident Milan Nitzschke. Nach Berechnungen von EU ProSun liege der Subventionsanteil an den chinesischen Preisen "im deutlich zweistelligen Prozentbereich". Die Gegenseite – die Allianz für bezahlbare Solarenergie AFASE – begrüßte indes den Verzicht auf vorläufige Anti-Subventionszölle. Diese hätten nur zu weiteren Jobverlusten und Unsicherheit auf dem europäischen Photovoltaik-Markt geführt. Aber auch AFASE wolle die weiteren Untersuchungen und die daraus resultierenden Marktentwicklungen im Auge behalten. "Die aktuelle Vereinbarung einer Preisuntergrenze von 56 Cent pro Watt für 7 Gigawatt importierte Solarmodule aus China pro Jahr setzt die Entwicklung gewerblicher Photovoltaik-Aufdachanlagen in einigen Mitgliedsstaaten aufs Spiel und verhindert in vielen EU-Ländern Freiflächenanlagen", hieß es zur Entscheidung aus Brüssel.
Sowohl im Anti-Dumping- als auch im Anti-Subventionsverfahren muss die EU-Kommission bis zum 5. Dezember über die Einführung entscheiden. Daneben läuft eine weitere Untersuchung gegen chinesische Hersteller von Solarglas. Diese sei aber ein eigenständiger Fall und die Ergebnisse aus den Solarmoduluntersuchungen hätten keine Auswirkungen darauf, teilte die Kommission weiter mit. (Sandra Enkhardt)
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