EnBW beantragt Rückbau von Kernkraftwerken

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Die EnBW-Tochter Kernkraft GmbH (EnKK) hat beim baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Genehmigungen für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Philippsburg 2 (KKP 2) und Neckarwestheim II (GKN II) beantragt. Das teilte der Energieversorger jetzt mit. Laut Atomgesetz darf EnBW mit KKP 2 noch maximal bis Ende 2019 Strom produzieren, mit GKN II maximal bis Ende 2022; beide Anlagen zusammen decken derzeit etwa ein Drittel des Strombedarfs in Baden-Württemberg. EnBW reiche die Anträge schon zu diesem frühen Zeitpunkt ein, weil dadurch die Chance bestehe, bereits zum Zeitpunkt der Abschaltung der Anlagen jeweils im Besitz einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) zu sein und unmittelbar mit dem Rückbau der Anlagen beginnen zu können. In der Vergangenheit hätten vergleichbare Genehmigungsverfahren drei bis vier Jahre gedauert.
EnKK-Chef Jörg Michels bezeichnet den Vorgang als einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung der Rückbaustrategie: „Fünf Jahre nach der Energiewende im Jahr 2011 sind nun alle fünf Kernkraftwerke der EnBW formal in den Rückbauprozess eingebunden. Damit unterstreichen wir, dass wir es mit der konsequenten Umsetzung der Energiewende ernst meinen und Klarheit für alle Beteiligten schaffen.“ In Obrigheim sei die Demontage des dortigen Kernkraftwerks bereits weit vorangeschritten. Der Beginn des Rückbaus der abgeschalteten Blöcke Philippsburg 1 (KKP 1) und Neckarwestheim I (GKN I) rücke näher, EnBW erwarte die erforderlichen Genehmigungen im Laufe des zweiten Halbjahrs 2016.
Zum Rückbau von KKP 2 und GKN II hat die EnBW laut Pressemitteilung zwischen November 2015 und Februar 2016 auf mehreren Wegen Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und ist mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Die entsprechenden Dokumentationen sind online auf den Standortseiten zu finden (www.enbw.com/philippsburg bzw.www.enbw.com/neckarwestheim). Die nun eingereichten Anträge beschreiben laut EnBW die Vorgehensweise bei der Stilllegung und beim gesamten Abbau von KKP 2 und GKN II. Im weiteren Verlauf der Genehmigungsverfahren werde das Umweltministerium die Öffentlichkeit nochmals beteiligen und beispielsweise Antragsunterlagen öffentlich auslegen. Zur Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen des Rückbaus von KKP 2 und GKN II werde die EnBW jeweils eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchführen und veröffentlichen. Auf Grundlage dieser Untersuchung würden die Genehmigungsbehörde und von ihr hinzugezogene unabhängige Gutachter jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen.
Die EnBW geht davon aus, dass nach der Reststoffbearbeitung voraussichtlich nur noch etwa ein Prozent der gesamten Abbaumasse als radioaktiver Abfall einzustufen sein wird. Gleichzeitig erhöhe sich durch die Bearbeitung der Anteil der Reststoffe, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können. Weitere Informationen zu KKP 2 und GKN II sowie zu den Rückbauprojekten der EnBW stellt das Unternehmen unterwww.enbw.com/kernkraft zur Verfügung. (Petra Hannen)

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