Der Kampf zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission um das EEG geht weiter. Nach dem von Brüssel Ende 2013 eingeleiteten Beihilfeverfahren wegen der Industrieprivilegien im EEG hat nun Anfang Februar die Bundesregierung eine Klage gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. "Wir haben fristgerecht Klage vor dem EuGH eingereicht, um die Grundsatzfrage zu klären, ob das EEG eine Beihilfe ist", bestätigte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Spiegel online.
Die Klage richtet sich konkret gegen den Abschlussbericht der Europäischen Kommission vom November 2014, in dem das EEG 2012 als Beihilfe eingeordnet wird. Sie beziehe sich auf das EEG 2012, nicht auf die EEG-Novelle 2014, betonte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage von pv magazine. "Die Bundesregierung ist seit langem bestrebt, die grundsätzliche und rein formale Rechtsfrage zu klären, ob das EEG dem EU-Beihilferegime unterliegt (also eine Beihilfe darstellt) oder nicht – damit verbunden ist auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt."
Die EU-Kommission hatte die Förderung der Erneuerbaren über die Stromrechnung der Verbraucher als Beihilfe eingestuft. Damit kann sie der Bundesregierung Vorgaben bei EEG-Reformen machen. Die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs sei in dieser Frage nicht einheitlich, daher nun die Bemühung der Bundesregierung, dies abschließend zu klären, so die Ministeriumssprecherin weiter. Bei der Novelle im vergangenen Jahr reichte die Bundesregierung das Gesetz zur Notifizierung in Brüssel ein. Dabei ging es vor allem um die Privilegien für die energieintensive Industrie, die Ausnahmen bei der EEG-Umlagezahlung genießt. Die EU-Kommission billigte schließlich die Novelle. Wenn der EuGH urteilen würde, dass das EEG keine Beihilfe ist, könnte sich die Bundesregierung die Genehmigung ihrer Reformen durch Brüssel künftig ersparen. Allerdings weist das Bundeswirtschaftsministerium daraufhin, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer für derartige Klagen bei etwa vier Jahren liegt.
"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Klage die Rückforderungsanordnung für die energieintensive Industrie bewusst nicht angreift, ebensowenig die Genehmigung des EEG 2014, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Dies bedeutet, dass sich für die Unternehmen nichts ändert", sagte die Ministeriumssprecherin weiter. Die Bundesregierung hatte zuvor auch bereits Klage gegen die Eröffnung des Beihilfeverfahrens vom Dezember 2013 gegen das EEG 2012 eingereicht. (Sandra Enkhardt)
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