Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dafür zuständig, die Anträge auf Befreiung von der EEG-Umlage zu prüfen und zu genehmigen. Im Lichte des laufenden Beihilfeverfahrens der EU-Kommission wegen der stark ausgeweiteten Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage scheint die Behörde nun zu reagieren. Die BAFA habe alle Kunststoffrecycler in Deutschland informiert, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig von der Befreiung der EEG-Umlage ausgeschlossen würden, teilte die DSD-Duales System Holding mit. Für diesen Fall sei der Recyclingstandort Deutschland in Gefahr, da die unternehmen wirtschaftlich in internationalen Märkten nicht mehr bestehen könnten, heißt es weiter.
Das BAFA wollte sich auf Nachfrage von pv magazine nicht dazu äußern, welche Branchen diesbezüglich informiert worden seien. Eine Erklärung sei in Vorbereitung und werde voraussichtlich in den kommenden Tagen veröffentlicht, erklärte ein Mitarbeiter.
Nach der Absenkung der Eingangsbedingungen mit der EEG-Novelle 2012 stieg die Zahl der Unternehmen sprunghaft an, die einen Antrag auf die Befreiung der Zahlung der EEG-Umlage stellten. Im vergangenen Jahr zahlten mehr als 2000 Unternehmen auf einen Großteil ihres Stroms nur die privilegierte EEG-Umlage von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Dieser Betrag ist seit Einführung des EEG nie erhöht worden. Die übrigen Unternehmen und private Stromkunden zahlen eine EEG-Umlage in Höhe von 6,24 Cent je Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)
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