pv magazine: Die zweite Aussschreibungsrunde für Photovoltaik-Flächen ist gelaufen. Die Bundesnetzagentur hat 33 Gebote mit insgesamt 159,735 Megawatt bezuschlagt. Dies bedeutet, die letzte Anlage, die einen Zuschlag erhalten hat und damit für den Einheitspreis maßgeblich ist, muss mindestens 9,74 Megawatt groß sein. Richtig?
Margarete von Oppen* (Foto): Ja, das ist richtig.
Was denken Sie, auf welchem Niveau der Einheitspreis voraussichtlich liegen wird?
Ich gehe davon aus, dass er bei etwa 8,5 Cent je Kilowattstunde liegen wird.
Zeigt das nicht auch, dass es bei dieser Ausschreibung durch das Einheitspreis-Modell eine Zockerei unter den Bietern gegeben hat?
Die Größe der letzten bezuschlagten Anlage ist nicht unbedingt ein Indiz dafür, die Höhe des Einheitspreises schon eher. Aber das uniform-pricing-Modell ist eines, das geradezu zur Zockerei einlädt und diese hat es auch in der zweiten Ausschreibungsrunde gegeben. Eine Reihe von Projektierern ist sicher mit unrealistisch niedrigen Preisen in die Ausschreibungsrunde gegangen. Sie hoffen dabei über den Einheitspreis von den teureren, realistischen Bietern noch hochgezogen zu werden.
Wer kann sich solch eine Zockerei leisten?
Es gibt momentan die Projektierer, die aus der Not heraus zu Niedrigstgeboten hinreißen lassen. Auch große Energieversorger, die sich geringe Margen leisten können, können sich an dem Preiskampf beteiligen. Auf der Strecke bleiben dabei die nachhaltigen Projekte all jener, die auf realistische Preise setzen.
Rechnen Sie mit einem Nachrückverfahren?
Ich halte ein Nachrückverfahren nicht für ausgeschlossen. Es kann sein, dass einige Bieter, die nun zu extrem niedrigen Preisen geboten haben, ihre Photovoltaik-Anlagen doch noch zu den bestehenden EEG-Konditionen anschließen werden. Diese würde dann keine Zweitsicherheit hinterlegen und ihren Zuschlag verfallen lassen. Ob es dabei aber zu der notwendigen Gesamtmenge von 30 Megawatt kommen wird, ist schwer zu sagen.
Wie bewerten Sie das uniform-pricing-Modell insgesamt?
Es kommt immer darauf an, was man damit erreichen will. Wenn das Ziel ist, die Bieter in einen möglicherweise ruinösen Preiskampf zu treiben, dann ist es sicher das Richtige. Aber wenn man einen Photovoltaik-Zubau zu fairen Konditionen will, dann halte ich das Verfahren für ungeeignet. Gerade der in meinen Augen äußerst wichtige Aspekt Qualität kommt beim uniform-pricing-Modell viel zu kurz. Pay-as-bid halte ich für das bessere Verfahren, weil jeder die Verantwortung für den von ihm gebotenen Preis übernimmt und Spekulationen damit Grenzen gesetzt werden.
Das Interview führte Sandra Enkhardt.
*Margarete von Oppen ist spezialisiert auf Rechtsfragen im Bereich erneuerbare Energien. Sie ist seit 2001 Partnerin der Rechtssozietät Geiser & von Oppen in Berlin. Als Expertin trat sie bereits in Seminaren und Webinaren des pv magazine zum Thema Photovoltaik-Pilotausschreibungen auf. Foto: Geiser & von Oppen
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