Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für das EEG-Konto sorgt für Diskussionen

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Mit der Abschaffung der EEG-Umlage wanderte die Finanzierung des EEG-Kontos in den Bundeshaushalt. Was zur Entlastung der Verbraucher gedacht war, führt nun zu einer starken Belastung des ohnehin klammen Bundeshaushaltes. Denn die Börsenstrompreise haben sich mittlerweile wieder normalisiert und sinken noch. Dies führt dazu, dass der Ausgleichsbedarf für der EEG-Konto steigt, denn es muss die Differenz zwischen Börsenstrompreis und der staatlich garantierten Einspeisevergütung, die für EEG-Anlagen über 20 Jahre gezahlt wird, aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgebracht werden.

Am Mittwoch befasste sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie mit einem Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung des EEG-Kontos im Jahr 2024. Vornehmlich ging es um die Schwankungen, denen der EEG-Finanzierungsbedarf unterliegt. Aus diesem Grund überprüften das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz  und die Übertragungsnetzbetreiber den Finanzierungsbedarf „unterjährig fortlaufend“, hieß es im Ausschuss. In diesem Jahr sind bereits fast 8,7 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an das EEG-Konto, das von den Übertragungsnetzbetreibern verwaltet wird, überwiesen worden. Damit soll verhindert werden, dass es ins Minus rutscht. Stand Ende Mai lag es mehr als zwei Milliarden Euro im Plus.

Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Klimaschutzministeriums, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), im Ausschuss erklärte, seien die EEG-Kosten maßgeblich nicht auf die Ausbaudynamik der Erneuerbaren in den letzten zwei Jahren zurückzuführen, sondern eher auf die Altanlagen. Insbesondere in den Jahren 2009 bis 2011 seien sehr viele Anlagen mit sehr hohen Fördersätzen dazugekommen. Dieser „Kostenrucksack“ der Vergangenheit müsse auch heute noch getragen werden, erklärte Wenzel. Die meisten Fragen der Abgeordneten im Ausschuss hätten sich auf die Frage bezogen, wo das Geld dafür herkommen solle – und wie man in Zukunft damit umgehen wolle, heißt es in einer Meldung des Bundestags. Welche Antworten auf diese Fragen gegeben wurden, blieb jedoch offen.

Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtete auf Basis eines Schreibens aus dem Finanzministerium, dass das Bundeswirtschaftsministerium überplanmäßige Ausgaben von 8,769 Milliarden Euro beantragt habe. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts 2024 seien die stark rückläufigen Strompreise nicht absehbar gewesen. Die im Haushalt veranschlagten Mittel für den Ausgleich des EEG-Kontos seien daher schon fast vollständig ausgebraucht. Im Nachtragshaushalt könnten nun zusätzliche Mittel verankert werden. Bereits zuvor gab es Berichte, dass in diesem Jahr wohl um die 20 Milliarden Euro und mehr an Bundesmitteln zum Ausgleich des EEG-Kontos benötigt werden.

BEE fordert Reform

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) mahnte angesichts der Diskussion eine Reform der EEG-Finanzierung an. „Der zusätzliche Finanzierungsbedarf auf dem EEG-Konto war absehbar“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter mit Verweis auf eine aus dem Jahr 2021 stammenden Studie. „Die Bundesregierung muss nun schnell handeln, um in Zukunft weiter steigende Kosten zu vermeiden und die Energiewende finanziell sicher aufzustellen.“ Dabei mahnt der BEE „nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Peter erklärte: „Denn trotz der niedrigeren Stromgestehungskosten der Erneuerbaren gegenüber fossilen und atomaren Energien brauchen viele Projekte weiterhin eine finanzielle Absicherung gegenüber Banken, damit die Investitionen gestemmt werden können.“ Der BEE will daher im Zuge einer Reform die Umstellung von einer Zeitförderung auf eine zeitlich flexible Absicherung der eingespeisten Strommengen (Mengenförderung). Dazu flankierend müsse es Anreize zum Ausbau von Speichern sowie flexibel steuerbaren Verbrauchskapazitäten sowie vorhandenen Netzkapazitäten geben.

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