VDE FNN gibt Vorschläge für neue Netzanschlussregeln in die Konsultation

Smart meter, Installation, Hausanschluss, 1Komma5Grad

Teilen

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE FNN) hat am Montag gegenüber Medienvertretern Erläuterungen zur laufenden Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TAR) gegeben. Die TAR gelten für Netzanschluss und Betrieb von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie Speicher insbesondere in der Niederspannungsebene. Sie sind somit relevant vor allem für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher sowie für Verbraucher wie etwa Wallboxen oder Wärmepumpen. Ergänzend gibt es praktische Umsetzungshilfen.

Mit der Überarbeitung setzt VDE FNN nicht zuletzt Vorgaben der Bundesregierung aus dem „Solarpaket 1“ sowie andere Änderungen von Gesetzen und Verordnungen um. Nach Einschätzung von Joachim Kabs, Vorstandsvorsitzender VDE FNN und Mitglied in der Geschäftsführung der Bayernwerk Netz, folgt die Überarbeitung auch einem geänderten Ansatz: „Wir wollen das jetzt pragmatischer angehen“, so Kabs in der Pressekonferenz. Die geänderten TAR sind nun in der Konsultation und sollen 2025 in Kraft treten.

Der neue Pragmatismus wirkt sich vor allem in drei vom VDE FNN erarbeiteten Lösungen aus. Die erste davon betrifft die Möglichkeit, Photovoltaik-Anlagen auch dort ans Netz anzuschließen, wo dessen Kapazität nach den heute noch geltenden Regeln als nicht ausreichend bewertet wird. Dies ist dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit zur Regelung (Einspeiseüberwachung) besteht und die Anlagen somit „temporär oder dauerhaft nur einen geringen Teil oder gar nicht ins Netz einspeisen“. Die neuen Regeln würden damit – wenn auch mit erheblicher Verspätung – dem Umstand genügen, dass Photovoltaik-Anlagen zu einem großen Teil für den Eigenverbrauch genutzt werden und ohnehin nur selten mit einem Großteil oder gar ihrer kompletten Leistung einspeisen.

Die zweite Lösung betrifft Erzeugungsanlagen und Speicher zwischen 135 und 500 Kilowatt installierter Leistung, genauer: die bereits im „Solarpaket 1“ enthaltenen Novellierung der NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung). Für diese Anlagen gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren, das demjenigen für kleine Anlagen in der Niederspannung ähnelt. Es entfallen das Anlagenzertifikat und der Konformitätsnachweis und damit sehr kosten- und zeitaufwendige Verfahren. Die neue VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ soll das Verfahren konkretisieren. Bislang mussten für solche Anlagen stets die elektrotechnischen Eigenschaften nach der „TAR Mittelspannung“ nachgewiesen werden – auch dann, wenn sie am Niederspannungsnetz angeschlossen wurden. VDE FNN hat zu diesem Punkt bereits im März eine „Umsetzungshilfe“ zu den Änderungen der NELEV und der EAAV (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung) veröffentlicht.

Der dritte Komplex betrifft die vom Gesetzgeber vorgegebene Vereinheitlichung und Beschleunigung von Netzanschlussbegehren. Sie werden zurzeit von den bundesweit rund 900 Verteilnetzbetreibern nach jeweils eigenen Kriterien bearbeitet und führen zu oft monatelangen Verzögerungen. Ab 1. Januar 2025 sollen diese Anschlussbegehren bundesweit vereinheitlicht und digitalisiert werden. Hierfür hat VDE FNN ein standardisiertes „Daten-Set“ erarbeitet, das alle zur Antragstellung notwendigen Daten von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen beschreibt. Auf dieser Grundlage sollen alle Verteilnetzbetreiber ihre Web-Portale aufbauen. Die angestrebte Perspektive, so Joachim Kabs, ist ein Zeitfenster von 1 bis 50 Tagen: „Wir hoffen natürlich alle, dass wir auf den einen Tag kommen, und vielleicht geht es ja irgendwann noch schneller.“

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.